Geforderte Änderungen zum EU AI ACT
Der EU AI Act wurde am 21. Mai 2024 verabschiedet, indem der Rat der Europäischen Union den zuvor mit dem EU‑Parlament ausgehandelten Text formell angenommen hat. Mit der Veröffentlichung des EU AI Acts wurde dieser am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union (L‑Reihe) als Verordnung (EU) 2024/1689 rechtswirksam bekannt gemacht.
Nach der Veröffentlichung und späterem Inkrafttreten (01. August 2024) zeigten sich im zeitlichen Verlauf zunehmend Probleme. Die Nichtverfügbarkeit harmonisierter Standards und verspätete Leitlinien der Kommission gefährden die rechtzeitige Umsetzung der Verpflichtungen aus dem AI Act.
Bereits am 19. November 2025 hat die EU-Kommission den Vorschlag für den „Digital Omnibus on AI“ vor (COM(2025) 836) vorlegt, mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschiebung von Fristen für den AI Act. Eine Kurzinterpretation der Kommissionsposition ist: „Den AI Act durch technische Optimierung und Konsolidierung praxistauglicher zu gestalten.“
Das Europäische Parlament äußerte seit Ende 2024 Zweifel und fordert zunehmend vehementer Änderungen am AI Act, weil:
- die Umsetzungspraxis Schwächen offenlegt,
- KMU und Start‑ups überlastet werden könnten,
- KI sich schneller entwickelt als das Recht,
- Überschneidungen mit anderen Digitalgesetzen bestehen,
- Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet werden soll.
Seit März 2026 fordert das Europäische Parlament eine förmliche Änderung des AI Actes, folgt inhaltlich aber nicht dem AI-Act-Omnibus. Zusammenfassend kann die Position des Europäischen Parlaments so interpretiert werden: „Der AI Act ist gut gemeint, aber an manchen Stellen unfair, unklar oder zu schwach – wir wollen nachschärfen und ausgleichen.“
Auch der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) befürwortet Änderungen am AI Act, allerdings keine grundlegende Neuverhandlung oder Abschwächung des Schutzniveaus. Die Position des Rates wurde am 13. März 2026 formell beschlossen und dient als Verhandlungsmandat für den Trilog. Der Satz: „Der AI Act muss vor allem funktionieren; ohne realistische Fristen und klare Regeln ist er nicht vollziehbar.“ kann als zusammenfassende Interpretation der Position des Ministerrats gelten.
Eine vergleichende Übersicht zu den geforderten Änderungen aus den drei Perspektiven Kommission, Europäisches Parlament und Ministerrat ist in der folgenden Tabelle zu finden.