EU-Fahnen wehen vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel
Grecaud Paul / stock.adobe.com
30.04.2026 Fachinformation

Status quo des EU AI Act

Warum Stillstand trotz Trilog-Blockade keine Option ist

Die Zukunft ist klar ausgeschildert. Der EU AI Act selbst legt verbindliche Fristen fest. So gelten gemäß Artikel 113 AI Act die Artikel 2, 3 und 5 AI Act seit dem 2. Februar 2025. Die Artikel 6(2), 25 sowie 50 sollen ab dem 2. August 2026 und Artikel 6(1) dann schließlich ab dem 2. August 2027 gelten. Die gesetzliche Zeitschiene steht durch das Scheitern des Trilogs vor massiven Unsicherheiten. Was müssen Hersteller und Anbieter von KI-Systemen nun beachten?

Kontakt
AI Projects & Services

Geforderte Änderungen zum EU AI ACT

Der EU AI Act wurde am 21. Mai 2024 verabschiedet, indem der Rat der Europäischen Union den zuvor mit dem EU‑Parlament ausgehandelten Text formell angenommen hat. Mit der Veröffentlichung des EU AI Acts wurde dieser am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union (L‑Reihe) als Verordnung (EU) 2024/1689 rechtswirksam bekannt gemacht.

Nach der Veröffentlichung und späterem Inkrafttreten (01. August 2024) zeigten sich im zeitlichen Verlauf zunehmend Probleme. Die Nichtverfügbarkeit harmonisierter Standards und verspätete Leitlinien der Kommission gefährden die rechtzeitige Umsetzung der Verpflichtungen aus dem AI Act.

Bereits am 19. November 2025 hat die EU-Kommission den Vorschlag für den „Digital Omnibus on AI“ vor (COM(2025) 836) vorlegt, mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschiebung von Fristen für den AI Act. Eine Kurzinterpretation der Kommissionsposition ist: „Den AI Act durch technische Optimierung und Konsolidierung praxistauglicher zu gestalten.“

Das Europäische Parlament äußerte seit Ende 2024 Zweifel und fordert zunehmend vehementer Änderungen am AI Act, weil:

  • die Umsetzungspraxis Schwächen offenlegt,
  • KMU und Start‑ups überlastet werden könnten,
  • KI sich schneller entwickelt als das Recht,
  • Überschneidungen mit anderen Digitalgesetzen bestehen,
  • Europas Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet werden soll.

Seit März 2026 fordert das Europäische Parlament eine förmliche Änderung des AI Actes, folgt inhaltlich aber nicht dem AI-Act-Omnibus. Zusammenfassend kann die Position des Europäischen Parlaments so interpretiert werden: „Der AI Act ist gut gemeint, aber an manchen Stellen unfair, unklar oder zu schwach – wir wollen nachschärfen und ausgleichen.“

Auch der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) befürwortet Änderungen am AI Act, allerdings keine grundlegende Neuverhandlung oder Abschwächung des Schutzniveaus. Die Position des Rates wurde am 13. März 2026 formell beschlossen und dient als Verhandlungsmandat für den Trilog. Der Satz: „Der AI Act muss vor allem funktionieren; ohne realistische Fristen und klare Regeln ist er nicht vollziehbar.“ kann als zusammenfassende Interpretation der Position des Ministerrats gelten.

Eine vergleichende Übersicht zu den geforderten Änderungen aus den drei Perspektiven Kommission, Europäisches Parlament und Ministerrat ist in der folgenden Tabelle zu finden.

260430_Bild AI Act Positionen zu Status quo
Übersicht der geforderten Änderungen am AI Act

Der Digitale Omnibus

Wie im November 2025 von der EU-Kommission vorgeschlagen, sollte der AI Act und weitere bestehende Regelwerke wie die DSGVO optimiert werden.

Bezogen auf den EU AI Act sollte der Digital-Omnibus die Regelungen bezüglich KI  praxistauglicher und innovationsfreundlicher gestalten. Er enthält eine Anpassung zur Frist für die Anwendung von Verpflichtungen mit hohem Risiko an die Verfügbarkeit entsprechender Standards und Unterstützungsinstrumente, weitet bestimmte Vereinfachungen für KMU aus und sollte die Rationalisierung der Governance durch mehr Aufsicht durch das KI-Büro ermöglichen. Ziel der Kommission war es, das digitale Regelwerk zu vereinfachen und zu konsolidieren. Alle Änderungsvorschläge können Sie hier einsehen.

Beispiele für den Digitalen Omnibus für Daten, Cybersicherheit und Datenschutz sind die Reformen zur Umstellung vom aktuellen Cookie-Opt-in-Modell auf ein Opt-out-System sowie die Verlängerung der Meldefrist für Datenschutzverstöße von 72 auf 96 Stunden. Zudem sollte eine zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheitsmeldungen geschaffen werden. Alle Vorschläge zur Änderung im Digitalen Omnibus sind hier zu finden.

Der Trilog

Im Trilog sollte eine Einigung erzielt werden. Der Trilog findet zwischen der EU-Kommission, die den ursprünglichen Gesetzesentwurf einbringt und eine vermittelnde Position einnimmt, dem Ministerrat, der die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten repräsentiert und dem Europäischen Parlament, das die direkt gewählten Abgeordneten vertritt, statt.

Am Abend des 28. April 2026 ist der Trilog (vorläufig) gescheitert. Es gab, trotz 11-stündiger Beratung keine Einigung zwischen den Parteien zum „Digital Omnibus"-Reformpaket. Die nächste Runde der Verhandlungen wird für Mai 2026 erwartet.

Was bedeutet das nun akut für Unternehmen, die KI-Systeme in Europa auf den Markt bringen? Sollten Anbieter und Betreiber die Füße stillhalten und abwarten bis konkrete(re) Vorgaben vorliegen?

Vorbereitung mit Augenmaß

Für Anbieter, Betreiber und sonstige Personen oder Organisationen, die KI-Systeme in Europa auf den Markt bringen bzw. daran beteiligt sind, gilt es nun, aktiv zu werden oder zu bleiben.

Während die ursprünglichen Regeln des AI Acts für Hochrisiko-Systeme am 2. August 2026 in Kraft treten sollen, fordern einige Parlamentsfraktionen eine Verschiebung auf Ende 2027 oder sogar 2028. Diese Forderung ist aber (noch) nicht gesetzlich verankert. Wichtig: Diese Forderungen nach Aufschub sind politischer Natur; rechtlich bindend bleibt die Frist zum 2. August 2026. Das ist ganz klar eine Herausforderung für Unternehmen und Organisationen, die sich bei zeitlicher und inhaltlicher Unsicherheit auf den nahenden Stichtag vorbereiten müssen.

Deshalb ist es wichtig, jetzt die Zeit zu nutzen und sich auf die bevorstehenden Anforderungen vorzubereiten, denn perspektivisch führt das stockende Trilogverfahren zu Verzögerungen und inhaltlich zu Nachjustierungen, aber wohl nicht zu einer grundlegenden Abkehr vom EU AI Act. Wichtig: Trotz politischer Blockaden bleibt die Grundstruktur des AI Acts bestehen; Unternehmen müssen sich weiterhin an der geltenden Fassung (EU) 2024/1689 orientieren. Die Compliance-Bemühungen müssen nach wie vor am bestehenden Text des AI Acts orientiert sein. Klare Schritte in diese Richtung sind:

  • eine Inventur aller KI-Systeme,
  • Risikoklassifizierung für die identifizierten Systeme,
  • eine Lückenanalyse,
  • Aufsetzen von Governance-Strukturen und
  • umfassende Dokumentation.

Wissen wie es geht

Auch wenn es herausfordernd erscheint: die Entwicklung einer eigenen, spezifischen AI Act Roadmap gibt Orientierung. Mit der Identifikation der regulatorischen Anforderungen sowie benötigter finanzieller und zeitlicher Ressourcen erlagt man auch in schwierigem Umfeld und Planungssicherheit. Hier unterstützen wir mit unserem Angebot der AI Act Roadmap.
Im Bereich der Anbieter und Betreiber gilt es die Compliance mit dem AI Act zu erreichen. Hier begleiten wir Anbieter bei der Einführung bedarfsgerechter Prozesse und Dokumentationen sowie der begleitenden Kommunikation mit Benannten Stellen und Behörden. Betreiber unterstützen wir unter anderem mit bei der Umsetzung Ihrer spezifischen Pflichten mit passfähigen internen Prozessen sowie dem Aufbau der KI-Kompetenz für operative Teams.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Briefumschlaege als Icons, Netzwerkkonzept
thodonal / stock.adobe.com

Wir bieten unsere Dienstleistungen in Beratungsprojekten und internen Workshops an und geben Ihnen gerne weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und beantworten Ihre Fragen.

AI Projects & Services: aips@vde.com