Durch organisatorische Maßnahmen ist die doppelte Stimmabgabe per Online- und Briefwahl ausgeschlossen.
Briefwahl im selben Zeitraum wie Online-Wahl
Während des Zeitraums der Online-Wahl können Mitglieder die Briefwahlunterlagen anfordern und ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Geschäftsstelle führt diese Personen in einer Liste, die nach Abschluss der Online-Wahl an den VDE Administrator geschickt wird. Dieser überprüft und bestätigt, dass die genannten Personen tatsächlich noch nicht online gewählt haben. Erst dann werden die Umschläge der Briefwahl geöffnet und die Stimmen gezählt.
Hat eine Person dennoch an der Online-Wahl teilgenommen und gleichzeitig eine Stimme per Biefwahl abgegeben, wird dieser Brief mit "doppelte Stimmabgabe" markiert und bei der Auswertung der Briefwahlstimmen ignoriert.
Briefwahl nach der Online-Wahl
Während des Zeitraums der Online-Wahl können Mitglieder die Briefwahl beantragen. Die Geschäftsstelle führt diese Personen in einer Liste, die nach Abschluss der Online-Wahl an den VDE Administrator geschickt wird. Dieser überprüft und bestätigt, dass die genannten Personen tatsächlich noch nicht online gewählt haben. Erst dann verschickt die Geschäftsstelle die Briefwahlunterlagen.
Hat eine Person doch an der Online-Wahl teilgenommen, informiert die Geschäftsstelle die Person und verschickt keine Briefwahlunterlagen.