Datenanalyse
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26.06.2017 Expertengruppe

V3 Energiewirtschaft

Der Fachbereich V3 Energiewirtschaft der ETG beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, wie der energiewirtschaftliche Rahmen im Zuge der Energiewende weiterentwickelt werden sollte. Dabei versuchen wir Lösungen zu entwickeln, die den teilweise konkurrierenden energiepolitischen Zielen einer sicheren, effizienten und umweltfreundlichen Energieversorgung gleichermaßen gerecht werden.

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Dr.-Ing. Klaus von Sengbusch
ETG Geschäftsstelle
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Um sich dieser Fragestellung systematisch zu nähern, konkretisierte der Fachbereich die energiepolitischen Ziele:

  • Unter „sicher“ verstehen wir die Sicherstellung ausreichender Erzeugungsleistung sowie eine Minimierung der Abhängigkeit von Drittstaaten.
  • „Effizient“ bedeutet für uns, den energiewirtschaftlichen Rahmen für ein optimales Dispatching vorhandener Anlagen sowie für die Errichtung eines möglichst kostengünstigen und technisch geeigneten Gesamtsystems bereit zu stellen.
  • Unter dem Ziel „umweltfreundlich“ sehen wir maßgeblich das sektorübergreifende Ziel der Reduzierung des CO2 Ausstoßes. Flankiert wird dieses Ziel durch die politischen Entscheidungen in Deutschland zum umfassenden Ausbau von Wind- und PV-Anlagen sowie zum Kernenergieausstieg.

Als wesentliche energiewirtschaftliche Steuerungsinstrumente zur Erreichung dieser Ziele sehen wir dabei

  • das Großhandelsmarktdesign,
  • die Netzentgeltstuktur,
  • die Förderinstrumente für erneuerbare Energien,
  • die Finanzierung der Subventionen erneuerbarer Energien sowie
  • den Emissionsrechtehandel.

Die richtige Ausgestaltung dieser Steuerungsinstrumente ist folglich der Schlüssel, um ein Energiesystem zu entwickeln, das möglichst gut vorgenannte energiepolitische Ziele erfüllt.

Ganz neu ist diese Aufgabe fraglich nicht. Bereits seit über zehn Jahren werden Steuerungsinstrumente zum Ausbau erneuerbarer Energien und zum Umgang mit den Folgewirkungen entwickelt. Allerdings war es in der Anfangszeit der Energiewende wesentlich einfacher, durch Anpassung/Einführung einzelner Steuerungsinstrumente gezielt eins der drei energiepolitischen Ziele zu adressieren. Wechselwirkungen waren zunächst vergleichsweise gering. Erst in den letzten Jahren wurde immer deutlicher, dass viele der in der Anfangszeit der Energiewende gültigen Entkopplungsansätze zukünftig nicht mehr funktionieren werden.

So galt z.B. der Verbrauch lange als weitgehend entkoppelt von den Strompreisen am Großhandelsmarkt. Arbeitsabhängige Netzentgelte wurde daher – um das optimale Dispatching im Erzeugungsbereich nicht zu gefährden – nur von Verbrauchern gezahlt. Eine Option auf der Verbrauchsseite, sich diesen Netzentgelten zu entziehen, gab es aufgrund der Skalenvorteile konventioneller Kraftwerke nur in Ausnahmefällen. Die Errichtung kleiner Anlagen nur zur Stromerzeugung war in aller Regel unwirtschaftlich. Ähnlich gestaltete es sich mit den Instrumenten zur Finanzierung der Subventionen für erneuerbare Energien. Auch diese legte man auf den Verbrauch um. Dadurch, dass Skalenvorteile insbesondere bei den Photovoltaikanlagen sehr viel geringer sind und sich deren Kosten massiv reduziert haben, zeigt sich aber bereits heute ein signifikanten Einfluss von Netzentgeltstrukturen und Instrumenten zur Finanzierung der EE-Subventionen auf das Effizienzziel, das ursprünglich maßgeblich über das Großhandelsmarktdesign adressiert wurde. Gleichzeitig steht nun der Rollout von Smart Metern bevor, der die Kosten einer Abrechnung von Endkunden auf Basis realer Lastprofile erheblich reduzieren wird. Anpassungen bei den Steuerungsinstrumenten sind daher erforderlich, um Ineffizienzen zu vermeiden.

Dieses Beispiel zeigt, dass sich der energiewirtschaftliche Rahmen in den kommenden Jahren signifikant weiterentwickeln muss, um in einem wettbewerblichen Marktumfeld betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Optima eng beieinander zu halten. Dabei stehen viele Errungenschaften der Liberalisierung der Energiewirtschaft auf dem Spiel. Denn die Folge eines ineffizienten energiewirtschaftlichen Rahmens wird die Re-Regulierung der Energiewirtschaft sein, die mittelfristig zu erheblichen volkswirtschaftlichen Zusatzkosten führen würde. Der Fachbereich Energiewirtschaft setzt sich daher dafür ein, dass genau das nicht passiert.

Viele unsere Mitglieder sind eng mit der Politik vernetzt und verfügen über fundiertes energiewirtschaftliches Know-How. In halbjährigen Treffen diskutieren wir konkrete Ansatzpunkte und planen Veranstaltungen. In vertiefen Workshops bearbeiten wir teilweise unter Einbindung externer Referenten einzelne Themenfelder. Die Arbeit von Task-Forces bei der ETG unterstützen wir, in dem wir unser fachliches Know-How bei der Entwicklung von Positionen einbringen. Wir freuen uns über neue Mitglieder, die sich diesen Herausforderungen mit Interesse und Spaß nähern und offen für neue Ideen sind.

Rückblick 2022 - Ausblick 2023

Der  Fachbereich  V3  Energiewirtschaft  der ETG beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, wie der energiewirtschaftliche  Rahmen  im  Zuge der Energiewende weiterentwickelt werden sollte.  Dabei versuchen wir Lösungen zu entwickeln, die den teilweise konkurrierenden energiepolitischen Zielen einer sicheren, effizienten und umweltfreundlichen Energieversorgung gleichermaßen gerecht werden.

Im Jahr 2022 haben wir einen thematischen Schwerpunkt im Bereich Offshore gesetzt. Dabei stand im Fokus, welchen  Nutzen  offshore-seitige Vermaschung hat, sowie  welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Konzepte zur  marktlichen Einbindung von vermascht angebundenem Offshore-Wind haben. 

Im Zuge der vielfältigen Diskussionen  über Markteingriffe zur Deckelung der  massiv  gestiegenen  Energiepreise  haben wir uns auch damit beschäftigt, wie  sich diese Markteingriffe kurz, mittel und  langfristig auswirken. 

Im kommenden Jahr wird sich der  Fachbereich Energiewirtschaft verstärkt mit der Frage auseinandersetzen, an welchen  Stellen der aktuelle energie-wirtschaftliche Rahmen angepasst werden muss, um eine effiziente Integration des im sogenannten Osterpaket des  BMWK  beschriebenen  EE-Zubaus zu  ermöglichen, der weit über das hinausgeht, was in bisherigen Planungen vorgesehen war und der vermutlich auch ein erhebliches Maß systemdienlicher Nutzung von Flexibilität bei Endkunden erfordern wird.

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