Hintergrund ist, dass es mit den Paragrafen 14a EnWG (Bezug) und 13a EnWG (Erzeugung) sowie 9 EEG (Einspeisung) aktuell unterschiedliche und sich teils widersprechende Regelungen rund um die Steuerung in den Verteilnetzen gibt. So dürfen die VNB Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen derzeit bereits am Netzanschlusspunkt steuern – eine kluge Regelung. Geht es hingegen um die Erzeugung, müssen die VNB direkt an den Photovoltaikanlagen eingreifen. Die unterschiedlichen Wirkungsweisen der Steuerungsmaßnahmen auf die Kundenanlage führen zu Mehraufwand, einer höheren Komplexität, steigenden Fehleranfälligkeiten und Unsicherheiten sowohl bei den VNB als auch den Betreibern von Erneuerbaren Energien-Anlagen. Am Ende resultieren die aktuellen gesetzlichen Regelungen darin, dass für den Prosumer in Engpasssituationen kein Eigenverbrauch möglich ist.
Fokus auf Netzanschlusspunkte
Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, noch im laufenden Jahr Klarheit zu schaffen und die Wirkungsweise von Steuerungsmaßnahmen sowohl für Verbrauch
als auch Einspeisung am Netzanschlusspunkt zu konzentrieren. Die wesentlichen Vorteile:
- Ein einheitliches Vorgehen reduziert Komplexität und ermöglicht den Steuerungsrollout über Fallklassen hinweg.
- Der technische Aufwand wird auf ein umsetzbares und für alle Parteien wirtschaftlich sinnvolles Maß begrenzt.
- Installateure können einem verständlichen Regelwerk folgen.
- Photovoltaikbetreiber können den Strom auch bei Abregelung weiterhin selbst nutzen.
Ergänzende Informationen:
VDE FNN Positionspapier - Steuerung auf den Netzanschlusspunkt fokussieren
VDE FNN Impuls - Zielbild zur Steuerung
Artikel aus dem VDE Politikbrief 1/2026 - Kostenanstieg in Verteilnetze dämpfen
Artikel aus dem VDE Politikbrief 1/2025 - Wirtschaftlichkeit ist machbar