1904 erhält Chr. Krämer, F&G, das Patent „Relais zur selbständigen Ausschaltung eines Wechselstrom“, bei dem mit einer Ferrarisscheibe als Verzögerungsglied der Spannungsabfallrelais als selektiver Kurzschlussschutz genutzt wird. Es wird das Prinzip des Distanzschutzes in groben Zügen angegeben und gilt als Erfindung des Distanzschutzes.
1919 setzte J. Biermanns, AEG, AMZ-Schutz als Leitungsstaffelschutz ein. Dieser hatte aber den Nachteil, dass die Auslösezeiten stark mit dem Generatoreneinsatz schwankten. Mit größeren Strömen wurde die Auslösezeit geringer, was zwar erwünscht war, aber die damaligen Relais verringerten die Auslösezeit nicht genau umgekehrt proportional mit dem Strom, sondern eher schneller. Die Zeitsprünge zwischen den einzelnen Stufen wurden zu klein und führten zum Verlust der Selektivität. Die damaligen Schalter und Relais erforderten mindestens eine Staffelzeit von 0,5 bis 1,5 s. Die Relaiszeiten gingen aber bei hohen Strömen bis auf Zeitunterschiede von 0,1 bis 0,2 s zurück, sodass eine Auslösung des vorgeordneten Anlagenteiles nicht verhindert werden konnte [2].
Der Staffelschutz in Form des Überstromzeitschutzes bzw. Überstromrichtungsschutzes erwies sich auf Grund der hohen Fehlerabschaltzeiten und des auf Stich- oder Ringfahrweise abgestimmten Schaltzustandes zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts als nicht mehr ausreichend. Um die Netze frei zu gestalten entwickelte sich der Distanzschutz als wichtigstes Element der Schutztechnik. Bereits im Jahre 1904 schlug Krämer, Chr., F&G, ein Schutzrelais vor, dass die Grundzüge des Distanzrelais trägt. Der Patentanspruch lautet: „Relais zur selbsttätigen Ausschaltung eines Wechselstromes, das bei Überschreitung der normalen Stromstärke einen Hilfsstromkreis schließt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Haupt- und eine Nebenschlussspule auf eine drehbare Metallscheibe einander entgegenwirkende Drehmomente ausüben, zum Zwecke, nach dem Maß der Überschreitung der normalen Stromstärke zufolge des davon abhängigen Sinkens der Spannung den Zeitpunkt der Schließung des Hilfsstromkreises zu bemessen.“ (Bild 4)
Besondere Verdienste hat sich die AEG und die Dr. Paul Meyer AG erworben, indem sie als erste deutsche Firma fast gleichzeitig in den Jahren 1923/24 das Distanzrelais erfolgreich in die Praxis eingeführt hat. Dem waren verschiedene Patente vorangegangen. Am 23. April 1908 kommt es zur Erteilung eines Patentes, Erfinder Kuhlmann,K., an die AEG, nach dem erstmalig eine vom Strom angetriebene Ferraris-Scheibe vorgeschlagen wird, bei der ein besonderer Spannungsmagnet im bremsenden Sinne wirkt, wodurch sich eine distanzabhängige Kommandozeit ergibt. Zwei Monate später erhält Kuhlmann,K. ein grundlegendes Patentes zum Distanzschutz als Kipprelais (Wagebalkenprinzip) abhängig von U< und I> mit Ferrarisscheibe und Drehanker. Da es sich beim Waagebalkenrelais um eine mechanische Vorrichtung handelt, ist der Phasenwinkel zwischen Strom und Spannung unbedeutend, sodass der beim elektromechanischen Relais typische Impedanzkreis entsteht.
Es folgt 1911 eine Erfindung von Wecken,W. die die Grundlage für den selektiven Spannungsabfallschutz bildet.