Die Rahmenbedingungen für AuS in Deutschland werden im Wesentlichen durch die DGUV-Regel 103-011 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln definiert. Sie beinhaltet
- die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für AuS im Unternehmen,
- die Kriterien zur Personalauswahl,
- die Gestaltung der Arbeitsabläufe bei der Auftragserteilung an Fremdfirmen,
- Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung von AuS ebenso wie
- Grundsätze für den Erwerb und die Erhaltung der Befähigung zum AuS.
Personalauswahl, Spezialausbildung AuS, Rahmenbedingungen für erfolgreiche Einführung von AuS sind natürlich grundlegende Voraussetzungen für die Einführung und Anwendung der Methode AuS. Dazu muss eine vergleichbare, hohe Qualität bei der Erst- und Wiederholungsausbildung zum Arbeiten unter Spannung zwischen den vielen Trainingseinrichtungen (auch unternehmensextern) gewährleistet werden.
Das unvermindert steigende Interesse am AuS in allen Spannungsbereichen von der Nieder- bis zur Höchstspannung, der zunehmende Anwendungsgrad in Deutschland, neue und verbesserte Ausrüstungen sowie umfangreiche Erfahrungen beim AuS waren Anlass für Überlegungen, weiterführende Schritte zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitssicherheit auf dem Fachgebiet AuS zu unternehmen. Zur Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung wurde ein „Gütezeichen AuS für AuS-Ausbildungsstätten“ eingeführt.
Gütezeichen AuS für Ausbildungsstätten
Dieses Gütezeichen kann nach einer Prüfung erlangt werden und dokumentiert für die Ausbildungsstätten die konsequente Einhaltung optimaler Trainingsbedingungen in Theorie und Praxis.
Für alle beteiligten Unternehmen im Trainingsbereich des AuS ergibt sich damit ein großer Vorteil: Sie dokumentieren einheitlich höchste Qualität und Arbeitssicherheit. Auftraggeber für Training und Ausführung von AuS aus allen Wirtschaftsbereichen können somit auf ein hohes Ausbildungsniveau des Personals vertrauen.