Steckersolargeräte können an den eigenen Haushaltsstromkreis angeschlossen werden, sofern die geltenden technischen Anschlussregeln – insbesondere die VDE‑AR‑N 4105 – eingehalten werden. Dabei steht ein sicherer und netzverträglicher Betrieb jederzeit im Fokus.
Auch die Anmeldung wurde deutlich vereinfacht: In der Regel genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister, während eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber seit 2024 häufig entfällt. Gleichzeitig gelten klare Leistungsgrenzen von bis zu 2.000 W (DC) und 800 VA (AC), innerhalb derer vereinfachte Vorgaben greifen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Stromzähler: Ein Zweirichtungszähler wird perspektivisch benötigt, wobei der Austausch nach der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur automatisch durch den Messstellenbetreiber erfolgt.
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