Blitzschutz bei Veranstaltungen

Veranstaltungen bei Gewitter

| VDE
13.11.2019 Fachinformation

Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen

Immer wieder kommt es bei Open-Air-Veranstaltungen zu schweren Blitzunfällen mit Verletzten und Toten. Wie kommt es zu dieser Personengefährdung? Wie kann man sich davor schützen? Die hier aufgeführten Informationen richten sich an Veranstalter von Straßenfesten und Open-Air-Events verschiedenster Art, an Behörden, Planer, Verantwortliche und Blitzschutz-Fachkräfte, Errichter und Betreiber von Versammlungsstätten- und orten.

Fahrradfahren, Fußballspielen, Wandern, Wassersport: bei Gewitter besser nicht
VDE

Welche Gefahren von Blitze ausgehen, wo Schutz gegeben ist und welches Verhalten (beim Sport, in den Bergen, in Gebäuden ...) richtig ist, allgemein gültige Informationen dazu sind kurz und knapp auf der Webseite "Blitze: So können Sie sich schützen" und in der gleichnamigen Broschüre zusammengefasst.

Hier finden Sie diese und weitere Informationen zu den oben genannten Fragen.

aus "Blitze: So können Sie sich schützen"

Tribüne

Bei Veranstaltungen

Für Zuschauer und Akteure gelten bei Gewitter dieselben Regeln wie beim Aufenthalt im Freien.

Tribüne

Für Zuschauer und Akteure gelten bei Gewitter dieselben Regeln wie beim Aufenthalt im Freien.

Zuschauer auf offenen Tribünen sind grundsätzlich gefährdet. Ist jedoch eine Überdachung aus Stahl oder Stahlbeton oder ein Blitzschutzsystem vorhanden, gilt die Tribüne als geschützter Bereich. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob die Tribüne geschützt ist, verlassen Sie diese rechtzeitig.

Grundsätzlich sollten bei einem Gewitter keine Metallteile, Säulen, Wände, Sperrzäune, Drängelgitter berührt werden. Halten Sie mehr als einen Meter Abstand.

Betreiber von Veranstaltungsstätten und Veranstalter von Open-Air-Veranstaltungen finden weitere Informationen im Merkblatt "Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen".

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Schutz im Freien

Wer sich in der Nähe von Metallmasten, unter Freileitungen oder unter einem überhängenden Dach eines Gebäudes aufhält, ist gegen den direkten Blitzschlag geschützt.

Wer sich in der Nähe von Metallmasten, unter Freileitungen oder unter einem überhängenden Dach eines Gebäudes aufhält, ist gegen den direkten Blitzschlag geschützt.

Mindestens einen Meter Abstand, besser drei Meter, muss man dann zu Wänden, Stützen, insbesondere zu Teilen des Blitzschutzsystems einhalten. Dabei halten Sie die Füße geschlossen.


Kiesboden bietet keinen ausreichenden Schutz bei Berührungs- und Schrittspannungen

VDE|ABB

Untersuchung der Isolationsfestigkeit von Kiesboden liefert neue Erkenntnisse

(13.11.2019, geändert 22.02.2020) Bei Hochspannungsuntersuchungen von Kiesboden im Auftrag des VDE|ABB sind Entladungen durch eine Kiesschicht von 15 cm Dicke aufgetreten. Damit wurde der in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 geforderte Übergangswiderstand von mindestens 100 kOhm unterschritten.
Aus diesem Grund wird in Abweichung zu DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 Abschnitt 8 empfohlen, einen Boden mit Kies (ggf. in Kombination mit Betonplatten oder Pflastersteinen) nicht als ausreichende Schutzmaßnahme bei Berührungs- und Schrittspannungen anzusehen.

Das deutsche Normenkomitee K251 der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik hat eine entsprechende Information herausgeben und wird eine entsprechende Überarbeitung der international harmonisierten Blitzschutz-Norm anstoßen. 

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VDE-Merkblatt"Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen"

Im Merkblatt wird eine systematische Vorgehensweise zur Verringerung der Gefährdung beschrieben. Basis ist eine Risikoanalyse in Kombination mit einem "Baukasten" von Schutzmaßnahmen, mit denen den verschiedenen Gefährdungen durch Blitzschlag begegnet werden kann. Dabei wird zwischen Gebäuden, Zeltbauten und Flächen im Freien unterschieden.
Erstmals wird ein Blitzgefahrenplan vorgestellt. Auf einem 2-D-Plan des Veranstaltungsgeländes werden geschützte und gefährdete Bereiche dargestellt. Damit erhält der Veranstalter und die Blitzschutzfachkraft Hinweise, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Besucher und Beschäftigten ggf. ergriffen werden müssen.

Inhalt des 15-seitigen Merkblattes

1 Veranstaltungen und Gewitter
1.1 Praxisbeispiel: Open-Air-Festival in Süddeutschland
1.2 Was sind Blitze?
1.3 Welche Personengefährdungen treten auf?
1.4 Wann ist ein Gewitter gefährlich nah?
2. 2 Schutzmaßnahmen
2.1 Maßnahmen bei Veranstaltungen in Gebäuden
2.2 Maßnahmen bei Veranstaltungen in Zeltbauten und im Freien
2.3 Mischformen
3 Bausteine zur Einbindung in die Sicherheitskonzeption
3.1 Methodik
3.2 Blitzgefahrenplan
3.3 Sicherheitsorganisation
3.4 Wetterinformation und Wetterwarnung
3.5 Szenarien
Anhang
Quellen / Literatur
Herausgeber

In einem separaten Anhang sind Beispiele von Blitzgefahrenplänen, Checklisten, Verhaltensanweisungen usw. enthalten. Diese Praxishilfen werden fortlaufend ergänzt und sind deshalb als separates Dokument nur zum Download verfügbar.

Hinweis

Diese Fachinformation wird derzeit überarbeitet. Bitte prüfen Sie nach einiger Zeit, ob die aktualisierte Fassung veröffentlicht ist.

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Weiterbildung Blitzschutz bei Open-Air-Veranstaltungen

Blitzschutz bei Veranstaltungen

Veranstaltungen bei Gewitter

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21.11.2022

In diesem Seminar werden die Gefährdungen durch Blitze, der Blitzschutz nach VDE 0185-305-3 sowie Besonderheiten bei Veranstaltungen im Freien und in Zelten behandelt.

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