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VDE
29.06.2022

Übergangszeiten für einen sicheren Übergang zu SF6-freien Alternativen

VDE FNN hat ein neue Position zu EU F-Gase-VO veröffentlicht.

Im April 2022 hat die EU-KOM einen Entwurf zur Neufassung der F-Gase-VO (EU-Verordnung 517/2014) vorgelegt. Weitere Einschränkungen bei der Verwendung von SF6 in Schaltanlagen stehen für die gesamte Branche im Fokus.  VDE FNN unterstützt die Klimaschutzziele der Kommission besonders im Hinblick auf ein klimaneutrales Energiesystem.

Für den Umbau des Energiesystems bei gleichbleibend hoher Versorgungszuverlässigkeit bedarf es möglichst vieler technischer Optionen. Wichtig sind dabei klare Kriterien für deren Abwägung. Neben örtlichen und technischen Anforderungen (u.a. Platzbedarf und Einbausituation), Verfügbarkeit und Preis ist künftig auch die Minimierung des Klimaeinflusses durch die verwendeten Isoliergase mit einzubeziehen.

Gleichzeitig erfordert die geplante Beschleunigung der Transformation des Energiesystems in Deutschland größtmögliche Flexibilität bei Neubau und Ersatz von Anlagen und damit auch bei den technischen Optionen. Die durch die EU-KOM geplante Regulierung einzelner technologischer Aspekte
zur Minimierung des Klimaeinflusses durch Isoliergase muss im Hinblick auf die Auswirkungen und hier v.a. mit Blick auf Einschränkung von Technologien und Verfügbarkeit bewertet und gegenüber dem Ziel eines schnellen Umbaus vorab von der EU-KOM abgewogen werden.  

Der Verordnungsentwurf sieht eine differenzierte Betrachtung der Anwendungsbereiche und Spannungsebenen vor, die VDE FNN ausdrücklich begrüßt. Aufgrund der Bedeutung der Schaltanlagen für die elektrische Energieversorgung und den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb sieht VDE FNN
Anpassungsbedarf in folgenden Punkten:

  • Anpassung der Übergangszeiten und Marktverfügbarkeit als weiteres Kriterium notwendig
  • Begriff „Placing on Market“ für Schaltanlagen muss weiter gefasst werden
  • Auswirkungen der Einteilung alternativer Lösungen > 52 kV nach GWP-Grenzen bewerten
  • Reparaturen und Erweiterungen von bestehenden Schaltanlagen müssen weiterhin ausgeführt werden können