Stromleitungskreuzungen
VDE FNN
24.06.2025

Richtlinien für Stromleitungskreuzungen

Das aktualisierte Regelwerk (SKR 2016) gilt für alle wechselseitig veranlassten Kreuzungen zwischen Stromleitungen der öffentlichen Versorgung und Gelände bzw. Anlagen der Deutschen Bahn. Als Mitglied loggen Sie sich bitte ein, um es kostenlos downzuloaden. Nicht-Mitglieder finden auf dieser Seite einen Link zur kostenpflichtigen Version des Verlags.

Die Verlegung von Leitungen auf dem Gelände der Deutschen Bahn (Leitungskreuzungen), insbesondere im Bereich von Bahnanlagen ist an technische und rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. Diese sind im Vorfeld der Planung, in der Planung und bei der Durchführung von Baumaßnahmen einzuhalten.

Den technischen und rechtlichen Rahmen dazu bieten bei den Kreuzungen von Stromleitungen der öffentlichen Versorgung mit Geländen oder Leitungen der Deutschen Bahn AG seit Jahrzehnten die zwischen dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und der Deutschen Bahn AG (DB) ausgehandelten Stromleitungskreuzungsrichtlinien.

Diese Stromleitungskreuzungsrichtlinien bilden den Gesamtprozess von der Planung zur Abnahme ab. Sie sind in modularer Struktur verfasst sowie harmonisiert mit den Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinen.

Hierzu gibt es eine ausführliche Beschreibung prozessualer Verfahrenswege bei dem Antrag auf Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Beseitigung zur Verdeutlichung der Abläufe sowie Ansprechpartner bei der DB (Prozessgrafiken).

Die Stromleitungskreuzungsrichtlinien (BDEW/VDE FNN: SKR 2016 = DB: Ril-Fam. 878) gelten seit dem 1. Januar 2016. Nach einer umfangreichen Überarbeitung des technischen Teils tritt die aktuelle Fassung der SKR 2016 am 1. Juli 2025 in Kraft. Um eine reibungslose Umstellung auf die neue Fassung zu ermöglichen, können die bisherigen Antragsinhalte der SKR 2016 / Ril 878 übergangsweise noch bis zum 31.12.2025 angewendet werden. Ab dem 01.01.2026 ist ausschließlich die neue Fassung verbindlich.

Zur Beantragung von Leitungskreuzungen steht ein Online-Portal Leitungskreuzungen auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG zur Verfügung. Sie finden dies in der rechten Spalte unter „Links“ und direkt darunter eine ausführliche Anwendungshilfe als PDF-Download.

Die Anwendungshilfe können alle direkt und indirekt Beteiligten am Antragsverfahren bei Kreuzungen von Starkstromleitungen der öffentlichen Versorgung mit Geländen oder Leitungen der Deutschen Bahn nutzen. Sie dient insbesondere dazu, die Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen zu sichern. Die Anwendungshilfe soll eine praktische Umsetzung erleichtern und das Verständnis für gegenseitige Belange bei Kreuzungsprojekten verbessern. Im nächsten Schritt wird die vorliegende Fassung überarbeitet und an die aktuelle SKR angepasst.

Die Nutzung dieser Anwendungshilfe setzt zwingend die Kenntnisse der SKR 2016 voraus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stromleitungskreuzungsrichtlinien sind Grundlage für Kreuzungen von Starkstromleitungen und Anlagen der Deutschen Bahn.
  • VDE FNN hat den technischen Teil gemeinsam mit der DB InfraGO AG überarbeitet.
  • Die SKR ist mit bahninternen Richtlinien und Kreuzungsrichtlinien andere Sparten (Gas, Wasser, Telekommunikation) harmonisiert.

Stromnetzbetreiber sind bei Bau und Betrieb ihrer Netze häufig auf die Mitbenutzung bzw. Kreuzung von Bahngelände angewiesen. Bei den Kreuzungen von Stromleitungen der öffentlichen Versorgung mit Geländen oder Leitungen der Deutschen Bahn sind vielfältige rechtliche und technische Vereinbarungen zu treffen. Damit sich Leitungsbauprojekte schnell und kostengünstig umsetzen lassen, sind klare Regeln zwischen allen Beteiligten nötig. Sie gelten für alle Kreuzungen zwischen Starkstromleitungen (Frei- und Kabelleitungen) der öffentlichen Stromversorgung und Bahngelände. Die technischen Themen der Stromleitungskreuzungsrichtlinie wurden unter Federführung des VDE FNN umfassend überarbeitet und sind Teil der Vereinbarung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Deutschen Bahn AG.

Eindeutige Regeln für alle Beteiligten

  • Bau, Änderung, Instandsetzung und Beseitigung einer Stromleitungskreuzung werden definiert, der Ablauf des Gesamtprozesses eindeutig beschrieben und Fristen geregelt.
  • Künftig kann die Beantragung der Betriebs- und Bauanweisung der Deutschen Bahn AG (Betra) bereits parallel zum Zustimmungsverfahren erfolgen, wenn der Bautermin bekannt ist.
  • Ansprechpartner*innen bei der Deutschen Bahn AG werden benannt und Abläufe grafisch dargestellt.
  • Die Unterlage ist mit bahninternen Richtlinien und anderen Sparten wie z. B. Gas, Wasser und Telekommunikation harmonisiert.
  • Sie gilt gleichermaßen für Netzbetreiber und ihre Ingenieurbüros als auch für die Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG. Damit werden Prozesse und Baumaßnahmen beschleunigt.

Zielgruppen

  • Netzbetreiber: können mit einem anwenderfreundlichen Regelwerk arbeiten, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht
  • Ingenieurbüros: profitieren von der modularen Struktur der neuen SKR, die den realen Planungs- und Umsetzungsphasen entspricht
  • Unternehmen der Deutsche Bahn AG: profitieren von eindeutigen Abläufen und beschleunigten Prozessen

Nutzen und Verbesserungen

Die Stromleitungskreuzungsrichtlinien (SKR 2016, die Nomenklatur der DB AG ist Ril-Fam. 878) wurde insbesondere im technischen Teil umfassend überarbeitet.

Diese Aktualisierungen betreffen insbesondere:

  • redaktionelle Überarbeitung Begriffe, Organisation und Regelwerksvorgaben (z. B. DB InfraGO AG statt DB Netz AG, Richtlinie statt Modul, normative Sachverhalte)
  • Bearbeitung Sachthema Stilllegung Ril 878.2001
  • Bearbeitung Sachthema Digitalisierung / Online-Antragsverfahren, u. a.:
  • Entfall: Vordrucke Ril 878.2202V01 und V02
  • Entfall: Vordrucke Ril 878.2402V01 und V02
  • Neu: Daten für die Antragstellung Ril 878.2202A07
  • Anpassung der Prozessabläufe in Ril 878.2202A01-A03
  • Entfall: Datenblatt Freileitungen Ril 878.2202V03 (Daten sind im Profilplan Freileitungen enthalten)
  • Konkretisierung von Schutzmaßnahmen Ril 878.2202, 878.2401, 878.2401A01
  • Übernahme der Regelungen aus Ril 836.4501 (4), gültig ab 02.01.2025 in Ril 878.2201
  • Neu: Hinweise zur Einführung von neuen Verfahren und Technologien Ril 878.250

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