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VDE FNN
18.04.2024

Wasser marsch! Nur mit Abstand von Freileitungen

Die Landwirtschaft muss auch in Deutschland im Sommer Beregnungsanlagen einsetzen. Damit Beregnungsanlagen in der Nähe von Freileitungen sicher betrieben werden können, hat VDE FNN die Anforderungen dafür in der neuen VDE-Anwendungsregel „Beregnungsanlagen in der Nähe von Freileitungen“ (VDE-AR-N 4210-6) definiert.

In der Landwirtschaft werden zunehmend Beregnungsanlagen eingesetzt. Wasser wird dabei weiträumig über der zu beregnenden Fläche verteilt. Die Flüssigkeit kann dabei abhängig von Regnerdurchfluss, Flüssigkeitsdruck, Düsenöffnung und Abwurfwinkel Höhen erreichen, in der sich Leiter von Mittel-, Hoch oder Höchstspannungsfreileitungen befinden. Mindestabstände zwischen der Düse einer Beregnungsanlage und den Leitern einer Freileitung, die eingehalten werden müssen, stellen einen gefährdungsfreien Betrieb sicher. Nach DIN VDE 0105-115 können diese Sicherheitsabstände beim Betreiber der Freileitung erfragt werden.

Um auf diese Anfragen, zum Beispiel von Landwirten, eine sachgerechte Auskunft geben zu können, wurden Messungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind als Mindestabstände zwischen landwirtschaftlichen Beregnungsanlagen und Freileitungen (≤ 45 kV, 110 kV, 220 kV und 380 kV) in die Anwendungsregel „Beregnungsanlagen in der Nähe von Freileitungen“ (VDE-AR-N 4210-6) eingeflossen. Zudem ist darin beschrieben, wie die notwendigen Bodenabstände von Leitern von Freileitungen berechnet werden können, so dass die Mindestabstände zwischen landwirtschaftlichen Beregnungsanlagen und Freileitungen eingehalten werden. Die Anwendungsregel leistet damit einen wichtigen Beitrag zum sicheren Betrieb von Freileitungen.

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