VDE FNN
09.02.2021

Nutzung des Verteilnetzes zur Datenübertragung

Im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eingeführt, welches laut Paragraf 13 Messstellenbetreiber den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz autorisiert. Die knappe Formulierung eröffnet Fragen zur Anwendung und Umsetzung.

Welche technischen Möglichkeiten und Fragen ergeben sich? Wie lassen sich Zugang und prozessuale Themen regeln? Der neue FNN Hinweis „Nutzung des Verteilnetzes zur Datenübertragung - Erläuterungen und Hilfestellungen zur Anwendung und Umsetzung des §13 MsbG" greift als fachgerechte Anwendungshilfe genau diese Fragen auf. 

Die Messdatenübertragung über das Verteilnetz erfolgt dabei aus technischer Sicht ausschließlich über Breitband Power Line Communication (BPL) Systeme, wobei die Einhaltung technischer Regeln und Normen sicherzustellen ist. Aufgrund der unterschiedlichen BPL-Standards sind Messstellenbetreiber an Standard- und Systementscheidungen der Verteilnetzbetreiber gebunden.

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