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14.04.2020

Glossar

Wichtige Begriffe rund ums Stromnetz und Energiesystem. Das Glossar wird regelmäßig erweitert.

BegriffDefinition
Leistungs-management

Steuerung des Leistungsflusses durch Beeinflussung von Geräten (z. B. elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) unter Berücksichtigung technischer Grenzwerte und vertraglicher Vereinbarungen (z. B. Lastmanagement, Redispatch oder Einspeisemanagement)

  • durch den Gesetzgeber (z. B. § 9 EEG; § 14 EEG; § 13 EnWG*; § 14a EnWG)
  • netzdienliches Lastmanagement oder Einspeisemanagement nach Vorgabe des Netzbetreibers zur Sicherstellung des Netzbetriebes (z. B. § 14a EnWG, NSM, § 9 EEG)
  • nach Vorgabe des Kundensystems (z. B. HEMS oder zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung)
  • durch Marktteilnehmer/Vertrieb

Leistungsmanagement kann sich auf Wirk- oder Blindleistungsmanagement beziehen.

*Hinweis: Im Herbst 2021 wird ein einheitliches Redispatch-Regime eingeführt

Lastmanagement

Leistungsmanagement für den Betriebsmodus „Energiebezug“ aus dem Netz

Einspeise-managementLeistungsmanagement für Erzeugungsanlagen für den Betriebsmodus „Energieeinspeisung“ in das Netz
Energie-management

Systematischer Ansatz zur Optimierung des Energieeinsatzes und der Energieeffizienz, um eine Anwendung, Aktivität oder Funktion zu erfüllen, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Anwender sowie der Preisgestaltung durch den Energiehandel und der Verfügbarkeit von lokalen Speichermöglichkeiten oder lokaler Erzeugung der elektrischen Energie

(nach VDE 0100-801 modifiziert)

Flexibilität

Vermögen der Veränderung des Leistungsflusses (siehe Leistungsmanagement) gegenüber einem aktuellen Plan- oder Ist-Wert in Reaktion auf ein externes Signal innerhalb einer definierten Zeit mit dem Ziel, eine Dienstleistung im Energiesystem zu erbringen. Flexibilität wird gegenüber Dritten durch Vertragswerke definiert wobei die Anforderungen aus den technischen Regelwerken (§ 19/§ 49 EnWG) einzuhalten sind. Flexibilität kann sich auf Wirk- oder Blindleistungsflexibilität beziehen.

(nach BNetzA-Definition modifiziert und ergänzt)