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VDE
07.04.2020

FAQs zum Umgang mit einer Pandemie im Netzbetrieb

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Pandemie im Netzbetrieb.

1. Wie sollte der Bereitschaftsdienst im Unternehmen gehandhabt werden?

Empfehlung der Aufteilung des Bereitschaftsdiensts auf drei Orte, um den Kontakt untereinander zu verringern:

  • Home-Office
  • (Not-)Leitstelle
  • Betrieb

2. Welche hygienischen Besonderheiten sollten im Entstörungsdienst beachtet werden?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Entstörungsdienst stehen vor der Herausforderung neben den fachlich technischen Problemstellungen mit Netzkunden konfrontiert zu werden, die u. U. krank oder in Quarantäne sind bzw. sonstige Risikofaktoren bzgl. der aktuellen Pandemie aufweisen.

Von der Leitstelle sollten folgende Dinge berücksichtigt werden:

Für eine umfassende Lagebewertung im Vorhinein sollten bereits bei der Meldungsannahme konkrete Fragen nach der Situation am Einsatzort gestellt werden:

  1. Besteht eine angeordnete Quarantäne am Einsatzort?
  2. Haben sich vor Ort befindliche Personen zuletzt in Risikogebieten aufgehalten oder Kontakt zu potenziell infizierten Personen gehabt?
  3. Zeigen die sich vor Ort befindlichen Personen grippeähnliche Symptome?

Kann das alles verneint werden, sollte ein „normaler Einsatz“ mit den allgemeinen gebührenden Regeln (Kontakt vermeiden, Abstand halten usw.) vertretbar sein.

Wird eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet wird, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.

In Einsätzen, bei denen die Gefahr von außerhalb des potenziellen Ansteckungsbereichs beseitigt werden kann (z. B. bei schmorenden HAK, Sicherung in KVS ziehen oder bei undichten Wasseranlagen, HA abschiebern), werden diese vornehmlich durchgeführt.

Das weitere Vorgehen zur Instandsetzung nach der Beseitigung der Gefahr ist dann mit den entsprechenden Führungskräften abzustimmen.

Wenn dies nicht möglich ist (z. B. Gasgeruch im Gebäude) sollte die meldende Person durch den aufnehmenden Netzmeister dazu aufgefordert werden, die Zugänge für das Entstörungspersonal zu öffnen und entsprechend alle sich am Ort befindlichen Personen dazu zu bewegen, sich außer Reichweite der Kollegin oder des Kollegen zu begeben.

Für den Fall, dass Sie mit risikobehafteten Netzkunden umgehen müssen, keine Möglichkeit haben, eine räumliche Distanz aufzubauen oder sogar zu einer 1.-Hilfe-Leistung genötigt sind, so sollten z. B. eine FPP2-Maske und Einmalhandschuhe eine wirksame persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen. Sollten Sie über eine Schutzbrille verfügen, ist dieser ein zusätzlicher Schutz. Der Umgang mit dieser Schutzausrüstung sollte sehr sorgsam erfolgen, da Lieferengpässe für Nachschub zu erwarten sind. Schöpfen Sie zunächst alle Schutzmaßnahmen aus – die wirksamsten Schutzmaßnahmen:

  • große räumliche Distanz zur Unterbindung einer Tröpfcheninfektion
  • keinen Körperkontakt
  • frische Luft

Im Falle einer notwendigen 1.-Hilfe-Maßnahme, vergessen Sie nicht per Notruf den Rettungsdienst zu aktivieren.

3. Wie soll mit Ausgangsbeschränkungen umgegangen werden?

Im Falle von Ausgangsbeschränkungen sollte rechtzeitig Schlüsselpersonal identifiziert und mit entsprechenden Akkreditierungen ausgestattet werden, um sich entsprechend ausweisen zu können. Derzeit sind keine Einschränkungen für den gewerblichen Verkehr ausgesprochen oder angekündigt worden. Aktuell ist in entsprechenden Teilen Deutschlands ausschließlich der Freizeitbereich im Privaten wie auch im Freizeitgewerbe von den Anordnungen betroffen. 

Wichtig ist: Informieren Sie sich über die jeweiligen Regelungen der Länder und Kreise/Kommunen

Stand 20.03.2020

4. Wo liegt der Unterschied zwischen Akkreditierungsbescheinigung, Dienstausweis und Passierschein?

Akkreditierungsbescheinigung:

  • Dokumentiert betriebsnotwendigen Auftrag (Netzbetreiber)
  • Gilt zusammen mit Dienstausweis (mit Foto) und ggf. mit Personalausweis
  • Sollte für Schlüsselpersonal mit den Unterschriften der Geschäftsführung vorbereitet und ausgestellt werden und kommunale Behörden und Polizei informiert werden.
  • Vorlage: aktuell in Vorbereitung

Dienstausweis:

  • Dokumentiert Zugehörigkeit zu Unternehmen (Ausgabe: Unternehmen), sollte bereits vorhanden sein

Passierschein:

  • Berechtigung bestimmte Grenzen zu passieren (Ausgabe: Behörde)

5. Wer ist Schlüsselpersonal und was braucht es?

Für die Absicherung eines eingeschränkten Notbetriebes (Netzführung und Entstörung, keine planbaren Tätigkeiten!) muss rechtzeitig Schlüsselpersonal identifiziert werden. Für dieses Personal sollte eine Akkreditierungsbescheinigung unter namentlicher Nennung mit den Unterschriften der Geschäftsführung vorbereitet und ausgestellt werden. Dies sollte auch für Dienstleister gelten. 

6. Wie gehe ich mit laufenden Bautätigkeiten um?

Bautätigkeiten sollten auf das Notwendigste begrenzt und sichere Netzzustände zu jeder Zeit gewährleistet werden. Hier sind interne Priorisierungen notwendig. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang stets die Anweisungen der Behörden.

7. Wie gehe ich mit Lieferengpässen von Material um?

Es sollte eine ausreichende Anzahl an üblicherweise betroffenen Materialien vorgehalten werden, um im Notfall mehrere Wochen ohne Lieferungen auszukommen. 

8. Was muss ich bei einem Personalnotstand berücksichtigen?

Wenn eine Kasernierung bzw. Isolierung von zuvor identifiziertem Schlüsselpersonal in Erwägung gezogen werden soll, sollte dies aber erst als letztes Mittel genutzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen vorher nicht gegriffen haben. Eine Entscheidung hierzu muss u. a. zwingend mit Personalabteilung, Betriebsrat (sofern vorhanden) und Gewerbeaufsichtsamt abgestimmt sein.

Beispielsweise Leitwarten jeglicher Sektoren (Energie, Wasser, Gas, Prozess-IT etc.) sind Bereiche in denen eine Kasernierung möglich und sinnvoll ist.

Folgende Dinge sollten dabei berücksichtigt werden:

  • Freiwilligkeit der Teilnahme des Mitarbeitenden ist Voraussetzung
  • Nur „sicher nicht infizierte“ Mitarbeitende kommen infrage
  • Möglichkeit einer Abdunklung des Raumes (Tag/Nacht-Modus)
  • Lebensmittelbereitstellung muss gesichert sein (z. B. durch lokalen Vorrat, Lebensmittellieferungen mit Übergabebereich/Schleuse)
  • Möglichkeiten für frische Luft und Bewegung in abgeschlossenem Gelände bereitstellen
  • Separierte Sanitäranlagen
  • Sportliche Aktivitäten/Sportgeräte/Freizeitangebote anbieten
  • Ärztliche Betreuung (vorher/währenddessen/nachher)
  • Frühzeitige Planung vertraglicher Vereinbarungen (Sonderzahlungen)

9. Welche Un­ter­neh­men haben Auf­ga­ben im Be­reich der Auf­recht­er­hal­tung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit von Netz­in­fra­struk­tu­ren?

Die Bundesnetzagentur stellt online eine Liste mit Unternehmen mit Aufgaben im Bereich der Auf­recht­er­hal­tung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit von Netz­in­fra­struk­tu­ren zu Verfügung. 

Damit ein erleichterter Nachweis erfolgen kann, ob ein Unternehmen unter die landesrechtlichen Ausnahmen fällt, werden in der Liste die in den jeweiligen Bereichen bei der Bundesnetzagentur erfassten Unternehmen veröffentlicht.

Hinweis: Netzbetreiber sind in der Kategorie "Telekommunikation" zu finden.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Infrastrukturinfo/Infrastrukturinfo-node.html

10. Wie gehe ich am besten mit dem Management von Kontaktpersonen um?

11. Wie gehe ich mit Personal der kritischen Infrastruktur in Situationen mit relevantem Personalmangel um?

12. Wie gehe ich mit dem turnusmäßigen Zählerwechsel und Stichprobenverfahren in diesen Zeiten um?

Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) ist das Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden der 16 Bundesländer. Diese hat nun eine Information zum turnusmäßigen Zählerwechsel und Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Versorgungsmessgeräten im Rahmen der COVID-19-Pandemie herausgegeben.

Die gesamte Information der Eichaufsichtsbehörden ist hier zu finden.

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