Wesentliche Neuerungen
Erstmals sind nun Anforderungen zu netzbildenden Eigenschaften von Kundenanlagen in die TAR Höchstspannung aufgenommen. Diese Neuerung gilt also für Erzeugungseinheiten, die an der marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve beteiligt sind, ebenso wie für Batteriespeichersysteme. Grundlage dafür ist der VDE FNN Hinweis „Technische Anforderungen an Netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve“. Das Ziel: Zeitnah sollen möglichst viele Anlagen zur Systemstabilität beitragen.
Die Konsultation der TAR Höchstspannung (E VDE-AR-N 4130/A1) fand vom 1. bis 31. Oktober 2025 statt. Die eingegangenen Konsultationsbeiträge sind einsehbar.
Zielgruppen
- Netzbetreiber
- Hersteller
- Anlagenbetreiber-/planer/-errichter
- Zertifizierer
- Mess- und Prüfinstitute
Hintergrund
Der notifizierte Entwurf enthält Ergänzungen zu einzelnen Abschnitten und neue Abschnitte der Anwendungsregel VDE-AR-N 4130 (aus dem Jahr 2018, notifiziert unter der Nr. 213 D TAR Höchstspannung). Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4130 wird ergänzt, um die nötigen Anforderungen und Nachweise für netzbildende Eigenschaften und die Bereitstellung von Momentanreserve durch Kundenanlagen am Höchstspannungsnetz einzuführen.
Bislang wird die sog. Momentanreserve vor allem von konventionellen Kraftwerken und Betriebsmitteln der Stromübertragungsnetzbetreiber erbracht. Ab Januar 2026 wird sie auch marktlich beschafft werden können. Wie das abläuft, hat die Bundesnetzagentur im April 2025 öffentlich festgelegt. Parallel dazu hat VDE FNN im Hinweis "Technische Anforderungen an Netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve" vom Mai 2025 die notwendigen technischen Anforderungen veröffentlicht. Mit dem hier notifizierten Entwurf werden die Anforderungen für die Bereitstellung von Momentanreserve und netzbildendem Verhalten im Höchstspannungsnetz in die TAR Höchstspannung überführt.