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VDE
06.12.2023

Umsetzungshilfe für die präventive Steuerung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Festlegung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (BK6-22-300) am 27. November veröffentlicht. VDE FNN unterstützt bei der Umsetzung.

Die Festlegung lässt vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 für Neuanlagen in der Niederspannung eine präventive Steuerung zu, wenn eine netzorientierte Steuerung beim jeweiligen Netzbetreiber technisch noch nicht möglich ist. VDE FNN gibt Netz- und Messstellenbetreibern mit der "Umsetzungshilfe für die präventive Steuerung ab 01.01.2024" eine Orientierung für den Umgang mit der präventiven Steuerung.

Kontakt
Christine Kaufmann
Laura Woryna

Präventive und netzorientierte Steuerung

Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) haben laut Festlegung, die Steuerbarkeit der SteuVE auf Verlangen des Netzbetreibers herzustellen. Der Netzbetreiber muss dafür dem SteuVE-Betreiber ein reduziertes Netzentgelt in Rechnung stellen – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Steuerung erfolgt. Eine Steuerungsmaßnahme ist – anders als in bisherigen Vereinbarungen nach Paragraf 14a EnWG – nur zulässig, wenn eine netzplanerische Überlastung (präventive Steuerung) oder eine tatsächliche Überlastung (netzorientierte Steuerung) vorliegt.

Für Netzbetreiber besteht zwar ab dem 1. Januar 2024 die Verpflichtung zum unverzüglichen Anschluss neuer SteuVE, jedoch keine Verpflichtung, das Instrument der Steuerung zu nutzen. Wenn Netzbetreiber netzplanerisch Überlastungen feststellen, haben sie ab dem 1. Januar 2024 verschiedene Optionen:

  • Vor der Durchführung einer Steuerungsmaßnahme nach Paragraf 14a EnWG sollten die laufenden Netzplanungen und netzoptimierenden Maßnahmen, wie beispielsweise Trennstellenverlagerung auf ihre Wirksamkeit überprüft werden
  • Wenn die Voraussetzungen für eine netzorientierte Steuerung noch nicht bestehen, kann mit der präventiven Steuerung ein sicherer Netzbetrieb für die festgelegte Übergangsfrist gewährleistet werden
  • Nach Ablauf der Frist muss entweder der Netzausbau entsprechend erfolgt sein oder die netzorientierte Steuerung umgesetzt sein

Um den Aufwand für die Umstellung von präventiv gesteuerten Anlagen auf die netzorientierte Steuerung nach Ablauf der gesetzlichen Frist so gering wie möglich zu halten, rät VDE FNN, wichtige Bausteine einer netzorientierten Steuerung technisch und prozessual zu berücksichtigen. Hierzu zählen beispielsweise die Netzzustandsberechnung in Echtzeit, die zyklische Berechenbarkeit, der Aufbau der notwendigen Anbindung an die Marktkommunikation sowie der Aufbau eines CLS-Managementsystems.

Wie geht es weiter?

Der VDE FNN Impuls dient als kurzfristige Umsetzungshilfe für die präventive Steuerung ab 1. Januar 2024. Er gibt netzbetriebliche Hilfestellung und sensibilisiert für einige Herausforderungen in der Umsetzung des Messstellenbetriebs. VDE FNN wird im Frühjahr 2024 einen detaillierteren VDE FNN Hinweis zur Umsetzung der Steuerung über intelligente Messsysteme veröffentlichen.