Der Gesetzgeber ermöglicht mit dem Paragrafen 49b Energiewirtschaftsgesetz eine temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetztes. Der für die Energiewende wichtige Transportbedarf kann dadurch schneller umgesetzt werden, ohne auf den Netzausbau warten zu müssen. Offen sind jedoch einheitliche Regelungen, wie die Belastbarkeit von Betriebsmitteln in Schaltfeldern gesteigert bzw. beurteilt werden kann.
Die Projektgruppe hat bereits Ende 2023 die Arbeit aufgenommen und erarbeitet eine Anwendungsregel zur Höherauslastung von Schaltfeldern. Dabei werden Verfahren zur Bewertung der Belastbarkeit entwickelt, die auch den Austausch bestehender Betriebsmittel unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erlauben. Die Projektgruppe sucht nun eine Nachbesetzung aus dem Fachkreis „Errichter“ oder „Hersteller“.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Rückmeldungen bis zum 15. April 2024!