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VDE
05.11.2026 News

Information für Projektierer von Batteriespeichersystemen von mehr als 10 MW

Neue Technische Anschlussregeln definieren verpflichtende netzbildende Eigenschaften von Batteriespeichersystemen 

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Clemens Mellentin

Im Zuge der Überarbeitung der Technischen Anschlussregel TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120) werden neue Anforderungen an Batteriespeichersysteme mit einer Leistung von mehr als 10 MW eingeführt. Ziel dieser Anforderungen ist es, die Systemstabilität in einem zunehmend durch leistungselektronisch gekoppelte Erzeugungs- und Speicheranlagen geprägten Elektrizitätssystem sicherzustellen.
 

Batteriespeichersysteme netzbildend auslegen

Batteriespeichersysteme für die Hochspannung müssen künftig netzbildend ausgelegt werden. Diese Anforderung wird in der TAR Hochspannung (Version 2026) verankert sein, die voraussichtlich Ende 2026 nach Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahrens in Kraft treten wird. Betroffen sind Systeme, die nach dem Inkrafttreten der Anwendungsregel in Betrieb genommen werden. Diese müssen die Anforderungen des VDE FNN Hinweises „Technische Anforderungen an netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve“ (Version 2.1) erfüllen. Dies gilt unabhängig von sonstigen Übergangsregelungen auch für Projekte, die bereits auf Grundlage der derzeit gültigen TAR Hochspannung (Version 2018) geplant oder zum Netzanschluss angemeldet wurden. Die Anforderungen betreffen vor allem netzbildende Eigenschaften. Hinzu kommen weitere Funktionen, die die Stabilität des elektrischen Versorgungssystems sichern.
 

Übergangsregelung

Für Batteriespeicher gilt eine Übergangsregelung, wenn deren wesentliche elektrische Komponenten bereits vor Inkrafttreten der neuen TAR Hochspannung verbindlich bestellt wurden. Die Regelung greift, sofern die Inbetriebnahme innerhalb von 19 Monaten nach Inkrafttreten erfolgt.

VDE FNN empfiehlt Betreibern, Projektentwicklern, Herstellern und Zertifizierungsstellen, die Auswirkungen der neuen Anforderungen frühzeitig zu bewerten. Wer sie bei Planung, Beschaffung und Zertifizierung von Batteriespeichersystemen berücksichtigt, reduziert das Risiko spätere Anpassungen und Verzögerungen bei Zertifizierung und Inbetriebnahme.