VDE FNN
12.07.2024

Netzbildende Eigenschaften entscheidend für Systemstabilität

Der VDE FNN Hinweis „Netzbildende Eigenschaften“ definiert die notwendigen technischen Anforderungen an netzbildende Kundenanlagen inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve. Der Hinweis liegt nun, nach der Konsultation durch die Fachöffentlichkeit, final vor. Er liefert die technische Grundlage, um am geplanten Momentanreservemarkt teilzunehmen. 

Der Hinweis „Netzbildende Eigenschaften“ wird von einem weiteren Hinweis ergänzt. Dieser Hinweis definiert die zugehörigen Nachweise und kann nun von der Fachöffentlichkeit bis 23. August 2024 konsultiert werden. 

Ausreichend netzbildende Eigenschaften von Kundenanlagen im Stromversorgungssystem sind eine essenzielle Voraussetzung für die Systemstabilität und damit für die Versorgungssicherheit. Eine wichtige Fähigkeit netzbildender Kundenanlagen ist die Bereitstellung von Momentanreserve. Diese soll zukünftig marktlich beschafft werden, da sich die Bedarfe an Momentanreserve in der Systemtransformation zu 100 Prozent Erneuerbaren-Energien-Anlagen signifikant erhöhen.

Der VDE FNN Hinweis „Technische Anforderungen an Netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve“ beschreibt Anforderungen als technische Grundlage für ein Anreizsystem zur Beschaffung von netzbildenden Eigenschaften einschließlich Momentanreserve. Die Anforderungen lagen der Fachöffentlichkeit zwischen Februar und März 2024 zur Konsultation vor. Die Anforderungen gelten für:

  • Netzbildende Erzeugungseinheiten von Typ-1 bzw. Typ-2
  • Netzbildende Erzeugungs- und Speichereinheiten 
  • Netzbildende Speicher 
  • Netzbildende regelbare Bezugseinheiten 

Bringen Sie sich ein: Konsultation des Entwurfs der Nachweise

Anlagen, welche die Konformität mit den Anforderungen nachweisen können, erfüllen die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Momentanreservemarkt. Wie diese Nachweise zu erbringen sind, definiert der neue Hinweis VDE FNN Hinweis „Technische Anforderungen an Netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve – Nachweise für Netzbildende Einheiten“.

Dieser Hinweis liegt der Fachöffentlichkeit bis 23. August 2024 zur Konsultation vor. Nutzen Sie hierfür bitte das Excel-Formular und senden Sie dieses bitte bis zum 23. August 2024 an: christoph.wulkow@vde.com

Die Anforderungen und zu erbringenden Nachweise, die VDE FNN in den beiden Hinweisen definiert hat, werden nach der Konsultation des Entwurfs zu den Nachweisen in einem gemeinsamen VDE FNN Hinweis veröffentlicht.

Hintergrund: Rückbau von Konventionellen, Zubau von Erneuerbaren

Der zunehmende Rückbau von konventionellen Erzeugungsanlagen und der damit einhergehende Verlust netzbildender Eigenschaften im System führt zu neuen Herausforderungen bei der Sicherstellung der Systemstabilität auf gesamteuropäischer Ebene. Diese Herausforderungen gehen im Wesentlichen auf den ambitionierten Zubau von umrichterbasierten Kundenanlagen zurück. Diese sind nach aktuellem Stand der Technik netzfolgend und damit auf die stabilisierenden Eigenschaften Momentanreserve und Kurzschlussleistung der netzbildenden Anlagen angewiesen. Beide zusammen liefern die Grundlage für einen stabilen Betrieb der netzfolgenden Anlagen. Ohne diese können netzfolgende Anlagen nicht betrieben werden. 

Marktliche Beschaffung von Momentanreserve

Die Bedarfe an Momentanreserve steigen in den nächsten Jahren signifikant an. Dies zeigt insbesondere der Netzentwicklungsplan für das Jahr 2035 aus dem Jahr 2021 sowie der Netzentwicklungsplan für das Jahr 2037 aus dem Jahr 2023 auf. Um dem zu begegnen, soll Momentanreserve zukünftig marktlich beschafft werden. Die Bundesnetzagentur hat im September 2023 daher ein Festlegungsverfahren gemäß §§ 12h Absatz 5 und 29 Absatz 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ („Momentanreserve“) gemäß § 12h Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG eingeleitet. In diesem Festlegungsverfahren soll als Voraussetzung der marktlichen Beschaffung von Momentanreserve die am 18. Dezember 2020 seitens der Bundesnetzagentur festgelegte Ausnahme für Momentanreserve von der marktlichen Beschaffung aufgehoben werden.