VDE FNN
20.02.2024

Netzbildende Eigenschaften entscheidend für Systemstabilität

In einem neuen VDE FNN Hinweis werden die notwendigen technischen Anforderungen an netzbildende Kundenanlagen inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve festgelegt. Diese Vorgaben sind die Grundlage, um am geplanten Momentanreservemarkt teilzunehmen. Der VDE FNN Hinweis kann nun von der Fachöffentlichkeit konsultiert werden.

Ausreichend netzbildende Eigenschaften von Kundenanlagen im Stromversorgungssystem sind eine essenzielle Voraussetzung für die Systemstabilität und damit für die Versorgungssicherheit. Eine wichtige Fähigkeit netzbildender Kundenanlagen ist die Bereitstellung von Momentanreserve. Diese soll zukünftig marktlich beschafft werden, da sich die Bedarfe an Momentanreserve in der Systemtransformation zu 100 Prozent Erneuerbaren-Energien-Anlagen signifikant erhöhen.

Der neue VDE FNN Hinweis „Technische Anforderungen an Netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve“ beschreibt Anforderungen und Nachweise als technische Grundlage für ein Anreizsystem zur Beschaffung von netzbildenden Eigenschaften einschließlich Momentanreserve. Die Anforderungen gelten für:

  • Netzbildende Erzeugungseinheiten von Typ-1 bzw. Typ-2
  • Netzbildende Erzeugungs- und Speichereinheiten 
  • Netzbildende Speicher 
  • Netzbildende regelbare Bezugseinheiten 

Die im VDE FNN Hinweis festgelegten Anforderungen bilden darüber hinaus die Grundlage für die spätere Festlegung von Mindestanforderungen im Rahmen der Technischen Anschlussregeln (TAR).

Die Fassung des VDE FNN Hinweises in Version 0.1 wird der Fachöffentlichkeit zur Konsultation vorgelegt. Anmerkungen zu diesem Hinweis sind willkommen. Nutzen Sie hierfür bitte das Excel-Formular und senden Sie dieses bitte bis zum 20. März 2024 an: christoph.wulkow@vde.com 

Hintergrund: Rückbau von Konventionellen, Zubau von Erneuerbaren

Der zunehmende Rückbau von konventionellen Erzeugungsanlagen und der damit einhergehende Verlust netzbildender Eigenschaften im System führt zu neuen Herausforderungen bei der Sicherstellung der Systemstabilität auf gesamteuropäischer Ebene. Diese Herausforderungen gehen im Wesentlichen auf den ambitionierten Zubau von umrichterbasierten Kundenanlagen zurück. Diese sind nach aktuellem Stand der Technik netzfolgend und damit auf die stabilisierenden Eigenschaften Momentanreserve und Kurzschlussleistung der netzbildenden Anlagen angewiesen. Beide zusammen liefern die Grundlage für einen stabilen Betrieb der netzfolgenden Anlagen. Ohne diese können netzfolgende Anlagen nicht betrieben werden. 

Marktliche Beschaffung von Momentanreserve

Die Bedarfe an Momentanreserve steigen in den nächsten Jahren signifikant an. Dies zeigt insbesondere der Netzentwicklungsplan für das Jahr 2035 aus dem Jahr 2021 sowie der Netzentwicklungsplan für das Jahr 2037 aus dem Jahr 2023 auf. Um dem zu begegnen, soll Momentanreserve zukünftig marktlich beschafft werden. Die Bundesnetzagentur hat im September 2023 daher ein Festlegungsverfahren gemäß §§ 12h Absatz 5 und 29 Absatz 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ („Momentanreserve“) gemäß § 12h Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG eingeleitet. In diesem Festlegungsverfahren soll als Voraussetzung der marktlichen Beschaffung von Momentanreserve die am 18. Dezember 2020 seitens der Bundesnetzagentur festgelegte Ausnahme für Momentanreserve von der marktlichen Beschaffung aufgehoben werden. VDE FNN hat die technischen Anforderungen, die Kundenanlagen erfüllen müssen, um am Momentanreservemarkt teilnehmen zu können, im neuen VDE FNN Hinweis beschrieben. Die zu erbringenden Nachweise werden in einer späteren Version des Hinweises ergänzt.