Um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland weiter voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung am 2. März 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau“. Damit stellt das Ministerium den Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen bis Ende 2030 in das überragende öffentliche Interesse. Die Herausforderung: Auch Elektrizitätsverteilernetzen stehen im überragenden öffentlichen Interesse und müssen dringend ausgebaut werden.
VDE FNN spricht sich daher in seiner Position zum Referentenentwurf für eine gemeinsame Betrachtung beider Versorgungsinfrastrukturen aus. Dabei ist zu beachten, dass der sichere und zuverlässige Betrieb der Stromversorgungsnetze entscheidend für alle nachgelagerten öffentlichen Interessen und die Gesamtresilienz der Energieversorgung in Deutschland ist. VDE FNN fordert folgende Änderungen am Referentenentwurf:
- Die Vorrangregelung darf keine Anwendung finden, wenn TK-Maßnahmen die Sicherheit oder den stabilen Betrieb von Strom- und Gasverteilnetzen beeinträchtigen können
- Neben der Beschleunigung auch die Bestandsinfrastruktur anderer Ver- und Entsorger in der Planungsphase beachten
- In der Bauphase die Ergebnisse aus der Planungsphase berücksichtigen und die TK Maßnahme hinsichtlich Sicherheit und Qualität umsetzen