Der europäische Network Code Requirements for Generators 2.0 (NC RfG 2.0) ist für Betriebssicherheit und Effizienz des europäischen Stromnetzes von überragender Bedeutung. Das wesentliche Ziel lautet, den Wettbewerb im Elektrizitätsbinnenmarkt zu verbessern und einen funktionierenden und transparenten Großhandelsmarkt zu etablieren.
Neu im NC RfG 2.0 sind unter anderem:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs für Speicher und Vehicle-to-Grid-Technologien
- Kriterien für wesentliche Modernisierung
- Artikel zu netzbildende Eigenschaften
- Technischer Anhang für die Zertifizierung von Elektromobilitätstechnologien sowie Einführung von Anforderungen für neue Technologien, insbesondere für Stromspeicher sowie Vehicle-to-Grid-Anwendungen und zugehörige Ladeinfrastruktur
- Neue Governance für das designated entity („beauftragte Stelle“)
Zahlreiche Anforderungen des NC RfG wurden konkretisiert und stärker harmonisiert, um eine einheitlichere Anwendung in den Mitgliedstaaten sowie eine bessere Integration neuer Technologien, beispielsweise Speicher, Hybridanlagen und Elektromobilität, zu ermöglichen.
In seiner Position betont VDE FNN, dass der NC RfG 2.0 überfällig ist, viele Änderungen begründet sind und auf ein leistungsstarkes Stromnetz in Zeiten der Energiewende einzahlen. Kritisch aus VDE FNN Sicht ist allerdings, weshalb der Zeitraum für die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben praktisch von 24 Monaten auf 9 Monate verkürzt wurde (Artikel 7 (6)). VDE FNN plädiert für denselben Zeitraum wie bisher. Diese Fristverkürzung hätte erhebliche Auswirkungen auf die etablierte Gremienarbeit im VDE FNN sowie auf die notwendige Einbindung von Netzbetreibern, Herstellern, Zertifizierungsstellen und weiteren Akteuren. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Übergangsfrist nach Artikel 62 erforderlich, damit Hersteller, Anlagenbetreiber und Zertifizierungsstellen die Anforderungen fristgerecht und sachgerecht umsetzen können.
Die EU-Kommission plant, den NC RfG 2.0 in seiner finalen Fassung spätestens Anfang 2027 zu veröffentlichen.