Das Wichtigste in Kürze
- Klare Mindeststandards zur Übermittlung von Geoinformations-Daten durch Netzbetreiber an Dritte
- Verbessert Qualität und Geschwindigkeit von Netzauskünften und damit auch die Sicherheit für Versorgungseinrichtungen in Baugebieten
- Spartenübergreifende Anforderungen gelten sowohl für Strom- als auch für Gasnetze
Netzbetreiber sind seit 2008 durch die VDE-Anwendungsregel Netzdokumentation (VDE-AR-N 4201) zur digitalen Erfassung ihrer Netzdaten verpflichtet. Seit 2017 definiert die Anwendungsregel Erteilung von Netzauskünften (VDE-AR-N 4203), in welcher Form Dritte auf diese Daten der Versorgungsunternehmen zurückgreifen können. Sie enthält
- Anforderungen an die Qualität der Netzauskünfte von Versorgungsunternehmen sowie die Technologien der Informationsübermittlung. So werden in der VDE-Anwendungsregel die einzelnen Bestandteile einer solchen Auskunft beschrieben. Hierzu zählen Kontaktdaten, Informationen über den Umfang der Daten sowie Sicherheits- und Verfahrenshinweise.
- Metadaten zu den Auskünften, die genauere Informationen über Aktualität und Gültigkeit der Pläne geben.
- Vorlagen für einen digitalen Prozess, der es auch den Versorgungsunternehmen erleichtert, vor allem gegenüber Bauunternehmen Netzauskünfte zu erteilen.