Der Entwurf konkretisiert die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern in Deutschland im Hinblick auf Spannungshaltung und Blindleistungsmanagement. Dabei wird das gesetzliche Kooperationsgebot gemäß § 11 Abs. 1 EnWG aufgegriffen und insbesondere beschrieben, wie Netzbetreiber an gemeinsamen Schnittstellen zusammenarbeiten sollen.
Blindleistungsaustausch zwischen Netzbetreibern
Schwerpunkte der Anwendungsregel (E VDE-AR-N 4141-4)
- Gemeinsame Bestimmung von Blindleistungsbedarfen
- Abstimmung des Blindleistungsaustauschs in den Zeithorizonten Langfrist, Kurzfrist und Echtzeit
- Vorgehen bei spannungskritischen Netzzuständen
Relevante Inhalte zu Spannungshaltung und Blindleistungsaustausch aus den bestehenden Anwendungsregeln VDE AR N 4141 1 (ÜNB–VNB) und VDE AR N 4141 2 (VNB–VNB) wurden dabei konsolidiert und weiterentwickelt. Die entnommenen Inhalte aus den Teilen 1 und 2 liegen jeweils mittels einer A1-Änderung zur Konsultation bis 19. August 2026 bereit. Es sind alle interessierten Kreise eingeladen, den Entwurf zu prüfen und Stellungnahmen einzureichen.
VDE-AR-N 4141 Teil 1: Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze; Änderung A1
Alle Inhalte zum Blindleistungsaustausch/-management werden aus Teil 1 (VDE‑AR‑N 4141‑1 (ÜNB–VNB)) in Teil 4 Blindleistungsaustausch zwischen Netzbetreibern (VDE‑AR‑N 4141‑4) übernommen.
VDE-AR-N 4141 Teil 2: Schnittstellen zwischen Verteilnetzen, Änderung A1
Alle Inhalte zum Blindleistungsaustausch/-management werden aus Teil 2 (VDE‑AR‑N 4141‑2 (VNB–VNB)) in Teil 4 Blindleistungsaustausch zwischen Netzbetreibern (VDE‑AR‑N 4141‑4) übernommen.
Blindleistungsmanagement in Verteilnetzen
Das Wichtigste in Kürze
- Blindleistungsmanagement ist ein wichtiger Baustein für den sicheren Systembetrieb bei einem hohen Anteil erneuerbarer Energien
- VDE FNN Hinweis hilft Netzbetreibern bei der Analyse und Umsetzung ihrer Optionen
- Das Blindleistungspotenzial muss in jedem Netz individuell untersucht werden
Die Energiewende führt zu weitreichenden Strukturänderungen im Stromversorgungssystem. Durch die fluktuierende Einspeisung der Erneuerbaren-Energien-Anlagen kommt es zu häufigen Änderungen der Wirkleistungsflüsse. Damit ändert sich auch die Blindleistung, die eine wichtige Rolle bei der Spannungshaltung spielt. Für Netzbetreiber ist die systemstützende Bereitstellung von Blindleistung vor allem in Verteilnetzen mit hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen und relativ geringem Stromverbrauch bereits heute eine Herausforderung.
Das Blindleistungsverhalten eines Netzes wird von vielen verschiedenen Faktoren bestimmt, zum Beispiel blindleistungsfähige Erzeugungsanlagen und Speicher, Kompensationsanlagen, das Spannungsniveau, die Auswahl und Auslastung der Betriebsmittel. Jedes Netz muss daher individuell betrachtet und auf sein Blindleistungspotenzial untersucht werden.
Der Hinweis „Blindleistungsmanagement in Verteilungsnetzen“ unterstützt Netzbetreiber bei der Bestandsaufnahme in ihrem Netz und beschreibt Vorgaben, Optionen und Umsetzungsschritte für ein gezieltes Blindleistungsmanagement.
Zielgruppe
- Netzbetreiber: können den Aufwand und Nutzen ihrer Handlungsoptionen gewichten und Maßnahmen auswählen, die für ihr Netz am vorteilhaftesten sind
Nutzen und Verbesserung
Blindleistungsmanagement ist ein wichtiger Baustein für den sicheren Systembetrieb bei möglichst hoher Aufnahme von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen.
Eine allgemeinverständliche und unterhaltsame Erklärung für Blindleistung finden Sie hier.