Blindleistungsmanagement
VDE FNN
19.06.2026 Normen + Standards

Blindleistungsaustausch zwischen Netzbetreibern

Der sichere und effiziente Betrieb der Stromnetze erfordert eine stabile Netzspannung und damit auch ein koordiniertes Blindleistungsmanagement. Das gilt auch an den Schnittstellen zwischen den Netzbetreibern. Vor diesem Hintergrund hat VDE FNN den Entwurf der neuen Anwendungsregel „Technische Regeln für die Planung und den Betrieb von elektrischen Netzen – Teil 4: Blindleistungsaustausch zwischen Netzbetreibern“ (E VDE‑AR‑N 4141‑4) erarbeitet.

Der Entwurf konkretisiert die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern in Deutschland im Hinblick auf Spannungshaltung und Blindleistungsmanagement. Dabei wird das gesetzliche Kooperationsgebot gemäß § 11 Abs. 1 EnWG aufgegriffen und insbesondere beschrieben, wie Netzbetreiber an gemeinsamen Schnittstellen zusammenarbeiten sollen.


Schwerpunkte der Anwendungsregel (E VDE-AR-N 4141-4)

  • Gemeinsame Bestimmung von Blindleistungsbedarfen
  • Abstimmung des Blindleistungsaustauschs in den Zeithorizonten Langfrist, Kurzfrist und Echtzeit
  • Vorgehen bei spannungskritischen Netzzuständen

Relevante Inhalte zu Spannungshaltung und Blindleistungsaustausch aus den bestehenden Anwendungsregeln VDE AR N 4141 1 (ÜNB–VNB) und VDE AR N 4141 2 (VNB–VNB) wurden dabei konsolidiert und weiterentwickelt. Die entnommenen Inhalte aus den Teilen 1 und 2 liegen jeweils mittels einer A1-Änderung zur Konsultation bis 19. August 2026 bereit. Es sind alle interessierten Kreise eingeladen, den Entwurf zu prüfen und Stellungnahmen einzureichen.


VDE-AR-N 4141 Teil 1: Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze; Änderung A1

Alle Inhalte zum Blindleistungsaustausch/-management werden aus Teil 1 (VDE‑AR‑N 4141‑1 (ÜNB–VNB)) in Teil 4 Blindleistungsaustausch zwischen Netzbetreibern (VDE‑AR‑N 4141‑4) übernommen.


VDE-AR-N 4141 Teil 2: Schnittstellen zwischen Verteilnetzen, Änderung A1

Alle Inhalte zum Blindleistungsaustausch/-management werden aus Teil 2 (VDE‑AR‑N 4141‑2 (VNB–VNB)) in Teil 4 Blindleistungsaustausch zwischen Netzbetreibern (VDE‑AR‑N 4141‑4) übernommen.



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