Die Anwendungsregel "Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen" (VDE-AR-N 4140) legt das Zusammenwirken innerhalb der Kaskade für manuelle Letztmaßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Systemsicherheit fest und beschreibt grundlegende prozessuale Abläufe sowie Anforderungen an die Kommunikation. Nun wurde die Anwendungsregel inhaltlich vollständig überarbeitet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Anpassung der Begriffe und Rollenbezeichnungen („Redispatch“ nach §13a EnWG)
- Inhaltliche Weiterentwicklungen: Implementierung der kaskadierten Maßnahmen bei Spannungsrückgang
- Vereinfachungen in der Kommunikation zwischen Netzbetreibern
- Übergang von E-Mails zur automatisierten Kommunikation, Definition von Grundlagen für die automatisierte Verarbeitung von Nachrichten („XML-Formate“)
- Zukünftig automatisierte Verarbeitung von Nachrichten zwischen ÜNB und VNB mit Anschluss am Übertragungsnetz
Nutzen/Verbesserung
Eine sichere und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern in der Kaskade ist eine grundlegende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des elektrischen Energiesystems. Aktuell werden Letztmaßnahmen noch manuell ausgelöst und Anforderungen weitergegeben. Da sie aber oft über mehrere Kaskadenstufen und über eine größere Anzahl beteiligter Netzbetreiber umgesetzt werden müssen, sollen die Weitergabe und Verarbeitung der Anforderungen künftig auch automatisiert erfolgen können. Die aktualisierte VDE-Anwendungsregel zur Kaskade schafft eine wichtige Grundlage dafür.
Hintergrund Systemverantwortung
Die Paragrafen 13 und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichten Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber im Rahmen ihrer Systemverantwortung, Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Wenn die Maßnahmen eines Netzbetreibers nicht ausreichen, um kritische Netz- und Systemsituationen beseitigen zu können, kann dieser weitere Maßnahmen bei nachgelagerten Netzbetreibern anfordern. Die nachgelagerten Netzbetreiber sind ihrerseits verpflichtet, die angeforderten Maßnahmen umzusetzen und mit eigenen Maßnahmen zu unterstützen.
Zielgruppe
Netzbetreiber