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VDE
02.05.2022

Rechtliche Grundlagen

VDE-Anwendungsregeln (VDE FNN) konkretisieren bundesweit einheitlich und praxisnah die Anforderungen an Technik und Betrieb der Stromnetze. Sind sind Grundlage für Entwicklungen und Planungen, etwa bei Netzbetreibern und Herstellern und für Nachweisverfahren.

VDE-Anwendungsregeln sind technische Regeln, die Verfahren für den Netz- und Systembetrieb oder Anforderungen an Anlagen, Einrichtungen, Erzeugnissen definieren. Sie bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Handeln. Sie sind die Grundlage für Planung, Errichtung, Herstellung, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Anlagen, Einrichtungen und Erzeugnissen der Stromversorgung, einschließlich der Anforderungen an Qualifikation und Organisation von Unternehmen für den Betrieb elektrischer Energieversorgungsnetze. 

Anwendungsregeln sind vielfältig und regeln unter anderem: 

  • Wie Netzbetreiber zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit zusammenarbeiten
  • Was wirkungsvolle Maßnahmen zum Vogelschutz sind 
  • Wie die Standsicherheit von Bestandsmasten bewertet und sichergestellt wird
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Grundsätze zur Nutzung von Anwendungsregeln

  • VDE-Anwendungsregeln stehen jedermann zur Anwendung frei. 
  • Wer diese anwendet, hat für die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. Durch das Anwenden der VDE-Anwendungsregel entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln.
  • Den Anwendern der VDE-Anwendungsregeln wird jedoch der Beweis, dass er die anerkannten Regeln der Technik beachtet hat, erleichtert.
  • Eine Anwendungspflicht kann sich aus Rechtsvorschriften, Verträgen, etwa Netzanschlussverträgen mit technischen Anschlussbedingungen, oder sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben.
  • VDE-Anwendungsregeln sind nicht die einzigen, aber wichtige Erkenntnisquellen für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im Normalfall. Sie können nicht alle möglichen Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können.
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Rechtliche Grundlagen

Laut Gesetz müssen Energieanlagen sicher errichtet und betrieben werden (Paragraf 49 EnWG). Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Der Gesetzgeber erkennt die besondere Rolle von Regeln an: Die Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn die Regeln von VDE FNN eingehalten werden – die sogenannte Vermutungsregelung. 

Die Aufgabenteilung durch Gesetzgeber und Regelsetzer hat Vorteile:

  • Der Gesetzgeber fokussiert sich auf die Festlegung von Rahmenbedingungen und Schutzzielen.
  • Die Konkretisierung erfolgt in Form von Anwendungsregeln durch VDE FNN mit Blick aus der Praxis und den betroffenen Fachkreisen 
    • Hersteller
    • Netzbetreiber
    • Anlagenbetreiber
    • Wissenschaftliche Einrichtungen
    • Weitere Fachkreise
  • Dabei  verringert sich der Aufwand der Gesetzgebung deutlich.  

Den Rahmen für die Erstellung der Anwendungsregeln hat die Bundesnetzagentur mit den Grundsätzen und Verfahren zur Einführung technischer Sicherheitsregeln (BK6-23-037) geschaffen. 

Rechtliche Wirkung

Im Allgemeinen ist die Anwendung von Anwendungsregeln freiwillig. Deren Anwendung wird verpflichtend, wenn diese in Verträgen oder Verordnungen herangezogen werden.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind schriftlich fixierte oder mündlich überlieferte technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung der beteiligten Kreise geeignet sind, das gesetzlich vorgegebene Ziel zu erreichen, und die sich in der Praxis allgemein bewährt haben. (aus Handbuch der Rechtsförmlichkeit Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, 4., vollständig überarbeitete Auflage 2024)

Im Streitfall dienen Anwendungsregeln als Entscheidungshilfe, wenn zum Beispiel ein Gericht sich an den anerkannten Regeln der Technik orientiert. 

Anlagen- und Netzbetreiber müssen beim Betrieb von Energieanlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten (Paragraf § 49 (1) EnWG). Wenn sie dabei die technischen Regeln des VDE einhalten, wird die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vermutet (Paragraf § 49 (2) EnWG). Das führt zu einem einheitlichen Verständnis, was „richtiger“ Betrieb ist. Im Schadensfall spielt dieser Aspekt eine große Rolle. 

Wenn der Handelnde die relevanten Teile der VDE Regeln eingehalten hat, muss dem Handelnden ein fahrlässiges (schuldhaftes) Verhalten nachgewiesen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln muss der Handelnde selbst den Nachweis erbringen, dass er sich korrekt verhalten hat. Das kann im Einzelfall sehr viel aufwendiger sein. Die Einhaltung gibt also Verantwortlichen eine gewisse Rechtssicherheit. 

Der Gesetzgeber kann zur Konkretisierung technischer Sachverhalte auf Unterlagen Anwendungsregeln verweisen. So verweist der Gesetzgeber zur Definition von Anlagentypen oder Anforderungen auf Anwendungsregeln.

  • Prototypenregelung: Paragraf 5 NELEV
  • Für die Nachrüstung von Anlagen: Paragraf 4 SysStabV

Vertragspartner verweisen zur Konkretisierung von Vertragsinhalten auf Anwendungsregeln, etwa um festzulegen, welche Anforderungen eingehalten werden müssen und wie diese nachgewiesen werden.

Beispiele 

  • Bestellung von Leistungen, zum Beispiel beim Leitungstiefbau oder zur Wanddurchdringung und Abdichtung
  • Bestellung von Softwarelösungen, zum Beispiel für Leittechnik oder Netzdokumentation)  

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Das VDE Vorschriftenwerk

Die Anwendungsregeln von VDE FNN sind Teil des VDE Vorschriftenwerks. Das VDE Vorschriftenwerk ist eine Sammlung der technischen Festlegungen, die der VDE herausgibt. 

Das Vorschriftenwerk umfasst eine große Produktpalette zur Standardisierung elektrotechnischer Produkte und Prozesse:
VDE-Bestimmungen,

  • VDE Leitlinien
  • VDE Vornormen
  • VDE-Anwendungsregeln
  • Beiblätter des VDE Vorschriftenwerks

VDE-Anwendungsregeln und Normen – zusammen für das beste Energiesystem der Welt

Im Fokus der Regelsetzung steht der jederzeit sichere und wirtschaftliche Netz- und Systembetrieb der deutschen Stromnetze. Grundlage sind dabei das Energiewirtschaftsgesetz und die Europäischen Network Codes. Das bedeutet ganz konkret:

  • Die Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb als Grundlage für die Arbeit der über 900 Netzbetreiber in Deutschland bundesweit vereinheitlichen – immer mit Blick auf das Gesamtsystem
  • Das Gesamtsystem, bestehend aus allen Kundenanlagen und Netzbetriebsmitteln, weiterentwickeln – mit dem Ziel sicherer Betrieb mit 80 Prozent erneuerbaren Energien
  • Den gesamten Ordnungsrahmen (national und europäisch) zum Netzbetrieb in Deutschland praxisnah umsetzen – unter anderem zu Umwelt, Energie, Regulierung, Arbeitsschutz

Bei der Normung steht die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Schutz europäischer Bürger*innen im Fokus. Die gesamte Normung dient der sicheren Anwendung von elektrotechnischen Produkten und Schnittstellen. Grundlage ist die europäische Binnenmarktrichtlinie.  

  • Die Lösungen werden von Anfang an in europäischen oder internationalen Gremien erarbeitet
  • Normung hat hohe strategische, treibende Bedeutung für wettbewerbliche Marktpositionierung der Hersteller
Deutsches Stromnetz mit Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie Speicher
VDE FNN

Regelsetzung und Normung haben ein gemeinsames Verständnis

  • Die Verfahren zur Konsensfindung sind transparent
  • Betroffene Fachkreise werden von Anfang an mit einbezogen
  • Ergebnisse werden als Entwurf veröffentlicht, damit jeder sich dazu äußern kann