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27.02.2026 Anwendungsregel TOP

Technische Anschlussregeln Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)

Bei Planung, Errichtung, Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und deren Betrieb sind technische Anforderungen zu beachten.


27.02.2026

          

Die Anwendungsregel wurden vollständig überarbeitet und ist nun in dieser Fassung gültig. Die zusammenfassende Bewertung aller Stellungnahmen steht jetzt zur Verfügung. 

Das Bild B.12 –"Übersicht Ausführungsbeispiele des zentralen NA-Schutzes und des Auslöseweges zum Kuppelschalter" finden sie auch hier.

27.09.2024

Der Entwurf der TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (Novelle 2025) liegt bis 27. November 2024 zur öffentlichen Konsultation vor. 


VDE FNN definiert mit „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105:2026-03) den nationalen Standard für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen in der Niederspannung. 

Die TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz wird durch folgende VDE FNN Hinweise und Informationen ergänzt:

Nutzen und Verbesserung

Die TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105:2026-03) bietet ein einheitliches und harmonisiertes Regelwerk für diese Spannungsebene. 

Inhalte

  • Allgemeine Grundsätze des Netzanschlusses
  • Ausgestaltung des Netzanschlusses
  • Ausführung der Erzeugungsanlage
  • Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz)
  • Abrechnungsmessung
  • Betrieb der Anlage
  • Nachweis der elektrischen Eigenschaften
  • Vorübergehend angeschlossene Anlagen

Neuerungen der gültigen Fassung (VDE-AR-N 4105:2026-03)

  • Vereinfachung der Anforderungen für Kleinsterzeugungsanlagen und -speicher
  • Weiterentwicklung der P-AVE Überwachung und Nulleinspeisung
  • Erweiterte Anforderungen an systemstützende Erzeugungseinheiten
  • Anforderungen und Nachweisverfahren für rückspeisefähige Ladeeinrichtungen
  • Überarbeitung der Formulare für den Netzanschlussprozess

Ergänzende Hinweise und Informationen

Zielgruppen

Die TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

  • Netzbetreiber
  • Errichter/Planer
  • Elektrohandwerk
  • Hersteller

Die TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ist die Basis für die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung der Netzbetreiber. Der (Verteil-) Netzbetreiber ergänzt die Technischen Anschlussregeln um seine netzspezifischen Anforderungen und veröffentlicht diese dann als TAB Niederspannung auf seiner Internetseite. Die TAB des (Verteil-) Netzbetreibers gelten zusammen mit § 19 EnWG [2] „Technische Vorschriften“ und sind somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen.

FAQ

Die TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei der Planung, bei der Errichtung, beim Anschluss und beim Betrieb von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Um weitergehende Hilfestellung bei der Nutzung der Anwendungsregeln zu geben, veröffentlichen wir an dieser Stelle einen Teil der uns erreichenden Fragen nach Abschnittsnummern der VDE-AR-N 4105 geordnet als FAQ.

4.4 Kleinsterzeugungsanlagen, Speicher, EZSE

Kann ich Erzeugungsanlagen über 2 kWp Modulleistung durch den vereinfachten Anschlussprozess beim VNB nach Abschnitt 4.4 ohne Elektrofachbetrieb installieren, solange die Wechselrichterleistung auf 800 VA begrenzt ist?

Kann ich Erzeugungsanlagen über 2 kWp Modulleistung durch den vereinfachten Anschlussprozess beim VNB nach Abschnitt 4.4 ohne Elektrofachbetrieb installieren, solange die Wechselrichterleistung auf 800 VA begrenzt ist?

Antwort:

Nein. Im Abschnitt 4.4 der VDE-AR-N 4105:2026-03 wurde der vereinfachte Anschlussprozess von Kleinsterzeugungsanlagen, Kleinstspeichern und EZSE mit einer maximalen Erzeugungsleistung SAmax von 800 VA beschrieben. Die gesetzliche Obergrenze für Steckersolargeräte nach EEG von 2 kWp gilt auch für diesen Anschlussprozess.

Der Einsatz einer handelsüblichen Haushaltssteckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1), umgangssprachlich Haushaltsstecker oder Schuko® Stecker genannt, ist bis 800 W +20 % nach DIN VDE V 0126-95 möglich, wenn dieser über die zusätzlichen Funktionalitäten nach DIN VDE V 0126-95 verfügt.

Wenn das Steckersolargerät nach DIN VDE V 0100-551-1 mit einem speziellem Energiesteckvorrichtungsstecker z. B. nach DIN VDE V 0628-1 versehen ist, darf die maximal Summe der Leistungen der PV-Module 2 kWp betragen. Die vorgelagerte Gebäudeinstallation muss in diesem Fall von einem in das Installateurverzeichnis eingetragen Elektrofachbetrieb nach DIN VDE V 0100-551-1 errichtet bzw. auf Eignung überprüft und ggf. angepasst werden.

Eine Installation mit mehr als 2 kWp Modulleistung ist nach den Installationsnormen DIN VDE V 0100-551-1 und DIN VDE 0100-712 durchzuführen und gemäß § 13 Niederspannungsanschlussverordnung nur durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb zulässig. In diesem Fall muss der Standard-Anmeldeprozess genutzt werden.

Die Speicherkapazität (in kWh) ist bei der DC-Kopplung hinter demselben Wechselrichter mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA nicht begrenzt.

6.1 Generelle Anforderungen

Ist bei einer Photovoltaikanlage, welche eine installierte Modulleistung von 25 kWp aufweist, und über einen Wechselrichter einspeist, der laut Einheitenzertifikat eine Scheinleistung von 33 kVA aufweist, der zentrale NA-Schutz erforderlich?

Ist bei einer Photovoltaikanlage, welche eine installierte Modulleistung von 25 kWp aufweist, und über einen Wechselrichter einspeist, der laut Einheitenzertifikat eine Scheinleistung von 33 kVA aufweist, der zentrale NA-Schutz erforderlich?

Antwort:

Für die Ausführung des NA-Schutzes ist die Summe der maximalen Scheinleistungen aller Wechselrichter ∑ SAmax ausschlaggebend. Ist ∑ SAmax >30 kVA, ist ein zentraler NA-Schutz zu installieren.

Über eine softwareseitig dauerhafte Leistungsreduzierung von SEmax kann jedoch ∑ SAmax reduziert werden. Die Umsetzung einer dauerhaften Leistungsreduzierung an der Erzeugungseinheit ist anzugeben und darf auch nicht durch Software-Updates überschrieben werden. Eine ungewollte und unautorisierte Aufhebung der dauerhaften Leistungsreduzierung ist durch eingeschränkte Zugriffsrechte / Passwortschutz sicherzustellen.

6.4.2 Kombination von Kuppelschalter für EZA und Trennvorrichtung bei halbindirekter Messung

Darf die Funktion der anlagenseitigen Trennvorrichtung nach Abschnitt 7.3.3.3.2.VDE-AR-N 4100 mit der Funktion des zentralen Kuppelschalters für Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 6.4.2 der VDE-AR-N 4105 in einem Betriebsmittel kombiniert werden (z. B. Leistungsschalter)?

Darf die Funktion der anlagenseitigen Trennvorrichtung nach Abschnitt 7.3.3.3.2.VDE-AR-N 4100 mit der Funktion des zentralen Kuppelschalters für Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 6.4.2 der VDE-AR-N 4105 in einem Betriebsmittel kombiniert werden (z. B. Leistungsschalter)?

Antwort:

Eine Kombination der Funktionen in einem Betriebsmittel ist zulässig. Als Installationsort für das Betriebsmittel, das beide Funktionen erfüllt, muss der Raum für die anlagenseitige Trennvorrichtung im zentralen Zählerplatz der halbindirekten Messung genutzt werden.

7 Zählerplätze (25.10.2022)

Dürfen mehrere EZA über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden?

Dürfen mehrere EZA über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden?

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