Die Anforderungen aus § 14a EnWG und der zugehörigen Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-22-300 sind grundsätzlich auch auf Mehrparteienhäuser anzuwenden. In der Praxis fehlte bislang jedoch eine klare Orientierung für typische Konstellationen mit mehreren Betreibern hinter einem Netzanschluss.
Mehrparteienhäuser: hohe Komplexität, fehlende Klarheit
Während die Zuordnung von Betreiber, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer im Einfamilienhaus meist eindeutig ist, entstehen im Mehrparteienhaus zusätzliche Abstimmungs- und Umsetzungsaufwände. Insbesondere die eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten sowie die Umsetzung von Steuerungsvorgaben führen zu erhöhter Komplexität für Verteil- und Messstellenbetreiber sowie Installateure.
Zwei Modelle für die praktische Umsetzung
Der VDE FNN Hinweis „Netzorientierte Steuerung von Ladeeinrichtungen im Mehrparteienhaus“ strukturiert diese Komplexität erstmals in zwei klar unterscheidbare Umsetzungsmodelle:
- Mehrere unabhängige Betreiber je Netzanschluss
- Ein gemeinsamer Betreiber für alle Ladeeinrichtungen einer Liegenschaft
Diese Gegenüberstellung bietet Anwendern eine konkrete Entscheidungsbasis für Planung und Aufbau geeigneter Steuerungs- und Messkonzepte und macht die jeweiligen Auswirkungen auf Technik und Betrieb transparent.