Der VDE FNN Hinweis beschreibt Prozessablauf und Prüfbedingungen für die jeweiligen Sparten und wurde der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) als Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden der 16 Bundesländer zur Anerkennung vorgelegt. Bzgl. des Nachweisverfahrens für Abweichungen von der Normalverteilung und von linearem Ausfallverhalten hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) vorab im Auftrag des VDE FNN die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet. Das vorliegende Qualifikationsverfahren berücksichtigt die Ergebnisse der statistischen Untersuchungen und auch eine darauf basierende Empfehlung.
Die AGME hat das „Qualifikationsverfahren zur Stichprobenprüfung von elektronischen Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und thermische Energie“ als ein mögliches Verfahren zur Kenntnis genommen und keine Einwände gegen die Verwendung. Um das Anmeldeverfahren zu vereinfachen, stehen hier ein Musterbeispiel für das Anschreiben und Tabellen für die notwendigen Antrags- und Messgerätedaten als Download zur Verfügung.
Das aktualisierte Qualifikationsverfahren ist in der Version 2.0 am 01.01.2025 in Kraft getreten. Bei der Überarbeitung erfolgten Präzisierungen und Anpassungen auf Basis der bisher geübten Praxis. Zudem wurde vorab ein Kriterienkatalog für die Anerkennung weiterer Messgerätevarianten, die durch ein Qualifikationsverfahren abgedeckt werden, mit Vertretern der Eichbehörden diskutiert. So wurde insbesondere der Abschnitt 4.6 „Kriterien für die Abgrenzung der Messgeräte für die Kontrollphase und die messtechnische Prüfung“ zur Unterscheidung zwischen den aktiv beobachteten Geräten und der Grundgesamtheit präzisiert und Abschnitt 4.7 „Kriterien für die Anerkennung weiterer Messgerätevarianten, die durch ein Qualifikationsverfahren abgedeckt werden“ dementsprechend hinzugefügt.