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VDE
23.02.2017

Minimierung elektrischer und magnetischer Felder

Umsetzung der Anforderungen aus der 26. BImSchV

Das Wichtigste in Kürze

  • Zunehmender Netzausbau durch Energiewende
  • Gesetzgeber setzt Grenzwerte fest und stellt Minimierungsgebot auf
  • FNN Hinweis beschreibt Maßnahmen und Bewertungskriterien zur Minimierung von elektrischen und magnetischen Feldern für alle Spannungsebenen

Zur Umsetzung der Energiewende ist ein erheblicher Netzausbau erforderlich. Im Rahmen dieser erforderlichen Netzausbauvorhaben wird die Frage möglicher gesundheitlicher Auswirkungen elektrischer und magnetischer Felder regelmäßig von Betroffenen aufgeworfen. Die International Commission on Non-ionizing Radiation Protection (ICNIRP) als von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell anerkanntes wissenschaftliches Fachgremium, hat für elektrische Netze und Anlagen Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte empfohlen, die in Deutschland in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BimSchV) umgesetzt werden.

Diese Verordnung, die 2013 novelliert wurde, verlangt, dass bei Neubau und wesentlicher Änderung von Anlagen die elektrischen und magnetischen Felder nach Stand der Technik zu minimieren sind. Der FNN Hinweis gibt Hilfestellung bei der Umsetzung dieses Minimierungsgebotes.

Zielgruppe: Netzbetreiber

  • Erhalten Hilfestellung bei Minimierung von elektrischen und magnetischen Feldern 
  • Festgelegte Kriterien erleichtern die Bewertung möglicher Minimierungsmaßnahmen
  • Musterformulare zur Dokumentation Minimierungsprüfung

Nutzen und Verbesserung

Der FNN Hinweis schafft die Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise der Netzbetreiber bei der Umsetzung des Minimierungsgebotes. Musterformulare vereinfachen die Dokumentation der Minimierungsprüfung vor allem bei Standardanlagen in den Verteilnetzen.

Interessierten steht der Hinweis als Kaufexemplar im VDE-Shop (für VDE FNN Mitglieder kostenfrei) als PDF-Download zur Verfügung.

 

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