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VDE
01.08.2011

Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen (VDE-AR-N 4210-11)

Die VDE-Anwendungsregel trägt mit wirksamen Maßnahmen zum Vogelschutz bei. Sie legt die Umsetzung des Vogelschutzes für neue Freileitungen und die Nachrüstung fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich verankerte Pflicht zum Vogelschutz bei Mittelspannungsfreileitungen wird erstmals durch verbindliche technische Regeln ergänzt
  • technische Schutzmaßnahmen erstmals gemeinschaftlich von Netzbetreibern, Behörden und Naturschützern verabschiedet
  • Festlegung von Maßnahmen für unterschiedliche Mastarten jeweils für Neubau und Nachrüstung
  • dadurch mehr Rechts- und Investitionssicherheit bei Netzbetreibern und Herstellern

Mittelspannungsfreileitungen stellen für bestimmte Vogelarten, deren Körpergrößen bzw. Flügelspannweiten im Bereich der Isolationsabstände der Mittelspannungsfreileitungen liegen, eine Gefahr dar. Vögel dieser Arten können, wenn sie sich aufgrund ihres arttypischen Verhaltens auf erhöhten Standorten, z.B. auf Mittelspannungsfreileitungen, niederlassen, mit ihrem Körper bzw. Flügeln sowie über einen Kotstrahl die Abstände zwischen einem Leiter und geerdeten Teilen oder zwei spannungsführenden Teilen überbrücken.

Zu den besonders durch elektrischen Stromschlag gefährdeten Vogelarten zählen in Deutschland Störche, Greifvögel und Eulen. Auf die genannten Vogelarten sind die Maßnahmen zum Vogelschutz insbesondere ausgerichtet.

Ein wichtiger Schritt war der VDEW-Maßnahmenkatalog zum „Vogelschutz an Freileitungen“ (1991). Darin wurden wesentliche Maßnahmen zur Umsetzung des Vogelschutzes an Mittelspannungsfreileitungen beschrieben. Dieser Maßnahmenkatalog wurde von Vertretern der Netzbetreiber, der Naturschutzverbände und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet. Er stellt eine Präzisierung des Vogelschutzes zu einschlägigen Freileitungsnormen dar.

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung von 2002 wurde der Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen erstmals in § 53 gesetzlich verankert. Ziel hierbei ist es, zum Schutz von Vogelarten neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsfreileitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind.

Bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde die bisherige Regelung (als § 41) übernommen und hinsichtlich des Neubaus auf Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen erweitert.

Um den neuen Erkenntnissen im Vogelschutz und der technischen Weiterentwicklung der Maßnahmen Rechnung zu tragen, wurde auf Basis des bisher zugrunde gelegten VDEW-Maßnahmenkatalogs und der gewonnenen Erfahrungen die vorliegende VDE Anwendungsregel erarbeitet.

Zielgruppe

  • Netzbetreiber: erhalten Investitions- und Planungssicherheit, welche Vogelschutzmaßnahmen Stand der Technik sind

Nutzen und Verbesserung

Mit der VDE-Anwendungsregel existiert nun ein bundeseinheitliches aktuelles und verbindliches Regelwerk zur technischen Umsetzung des Vogelschutzes. Mit ihrer Umsetzung wird in Deutschland ein verbesserter Schutz für Vögel erreicht.