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VDE
02.05.2022

Prozess und Beteiligung

Die Prozesse für die Erstellung von VDE-Anwendungsregeln haben wir transparent und neutral gestaltet. Von der Ankündigung einer Anwendungsregel bis zur öffentlichen Konsultation halten wir die Öffentlichkeit informiert und bieten die Möglichkeit zur Mitwirkung.


Start

Icon Bewerbungsformular

Antrag stellen

Jeder kann hier einen Antrag stellen, dass eine neue VDE-Anwendungsregel erstellt oder eine bestehende überarbeitet wird. 

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Jeder kann hier einen Antrag stellen, dass eine neue VDE-Anwendungsregel erstellt oder eine bestehende überarbeitet wird. 

Jeder kann hier einen Antrag stellen, dass eine neue VDE-Anwendungsregel erstellt oder eine bestehende überarbeitet wird.

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Bedarf prüfen

Der zuständige Lenkungskreis diskutiert Anträge und entscheidet.

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Der zuständige Lenkungskreis diskutiert Anträge und entscheidet.

Entscheidungen zu:

  • Besteht Bedarf?
  • Welche Ressourcen werden benötigt?
  • Welche Prioritäten gibt es?
  • Spricht etwas gegen eine Regelsetzung, zum Beispiel wirtschaftlicher Sondervorteil Einzelner. 

Danach beschließt der Lenkungskreis das weitere Vorgehen.

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Projektgruppe beauftragen

Der Lenkungskreis erstellt und beschließt eine Projektbeschreibung.

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Der Lenkungskreis erstellt und beschließt eine Projektbeschreibung.

Die Projektbeschreibung enthält Zielsetzung, den groben Arbeitsplan und die angestrebte Zusammensetzung. Dazu identifiziert er themenbezogen die betroffenen Fachkreise (wie z. B. Erzeuger, Verbraucher, Messstellenbetreiber, Hersteller, Dienstleister, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Elektrohandwerk, Behörden, Wissenschaft, Naturschutz) und legt die Zusammensetzung fest.

Randbedingung 

  • In der Regel besteht eine Projektgruppe aus mind. vier betroffenen Fachkreisen.
  • Die Projektgruppen sollen so zusammengesetzt sein, dass möglichst alle berechtigten Interessen auf dem Arbeitsgebiet angemessen berücksichtigt sind. 
  • Die Anzahl der Mitglieder soll in der Regel 12 zwölf nicht überschreiten.
  • Angestrebt wird eine paritätische Besetzung aus 
    • Gruppe der Vertreter der Betreiber von (Netz-) Infrastrukturen (Übertragungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber, Bahnstromnetzbetreiber und Messstellenbetreiber) und 
    • Gruppe der Nicht-Betreiber
  • Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern einer Projektgruppe erhält die Gruppe der Betreiber ein Mitglied mehr als die Gruppe der Nicht-Betreiber. 
  • Max. 12 Zwölf Monate Erarbeitung
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Öffentlichkeit informieren und Call for Experts

Die geplante Erstellung einer VDE-Anwendungsregel wird auf der VDE FNN Website angekündigt und um Vorschläge für Projektgruppen-Mitglieder gebeten.

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Die geplante Erstellung einer VDE-Anwendungsregel wird auf der VDE FNN Website angekündigt und um Vorschläge für Projektgruppen-Mitglieder gebeten.

Die in Vorbereitung befindlichen VDE-Anwendungsregeln sind übersichtlich auf der VDE FNN Website dargestellt. Für jede neue Projektgruppe wird ein Call for Experts durchgeführt. 

Zusätzlich informiert VDE FNN über seinen Newsletter (Anmeldung Newsletter). Die Geschäftsstelle geht dabei auch aktiv auf mögliche Vertreter – wo möglich, über Interessensverbände – zu und versucht, diese für die Mitarbeit zu gewinnen. VDE FNN kann Interessensverbände mit Fristsetzung um Vorschläge für Mitglieder und Gäste für das Gremium bitten. Diese Mitglieder und Gäste müssen von den sie entsendenden Interessensverbänden für die Arbeit im Gremium autorisiert sein und die gebündelte Meinung dieses Verbandes einbringen.

Die Geschäftsstelle sammelt alle Vorschläge, prüft Vollständigkeit der Angaben, vor allem der Kontaktdaten, und erstellt eine Übersicht für den Lenkungskreis. Wenn ein wichtiger Fachkreis erst zu einem späteren Zeitpunkt identifiziert wird, wird über die Einbindung im Nachgang entschieden.

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Besetzung beschließen

Der Lenkungskreis entscheidet auf Grundlage der eingegangenen Vorschläge über die Besetzung der Projektgruppe.

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Der Lenkungskreis entscheidet auf Grundlage der eingegangenen Vorschläge über die Besetzung der Projektgruppe.

Randbedingungen

  • In die Projektgruppen werden nur Personen mit für das Themengebiet einschlägigen Fachkenntnissen und entsprechender Tätigkeit berufen. Die Personen sollen aktiv im Berufsleben stehen und verpflichten sich zur aktiven Mitarbeit. 
  • Die Projektgruppenmitglieder müssen in der Lage sein, regelmäßig an den Sitzungen teilzunehmen. 
  • Voraussetzung für die Mitarbeit in allen Gremien ist die Verpflichtung zur Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Compliance-Regelungen, etwa der VDE Verhaltenskodex, der Vorgaben der VDE FNN Geschäftsordnung. 
  • Jedes Gremienmitglied muss den Erhalt des VDE-Verhaltenskodex bestätigen und der uneingeschränkten Übertragung von Nutzungsrechten an eventuell urheberrechtlich schützbaren Beiträgen an VDE e. V. zustimmen.
  • Die Mitgliedschaft in Projektgruppen endet
    • Auf eigenen Wunsch
    • Grundsätzlich mit dem Ausscheiden eines Gremienmitglieds aus der aktiven Berufstätigkeit oder
    • Bei Wechsel des Unternehmens, wenn dadurch die Ausgewogenheit der Besetzung verletzt wird oder ein Unternehmen doppelt vertreten ist.
  • Mit dem Ausscheiden endet die Wahrnehmung der dem Gremienmitglied übertragenen Aufgaben und Vertretungen.


Facharbeit

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Dokument erarbeiten

Die Teilnehmer konkretisieren und beschließen einen Arbeitsplan, entscheiden über evtl. Aufgabenteilungen oder notwendige Informationen, Anwendungsbereiche und die angestrebte Struktur der Anwendungsregel und erarbeiten Entwürfe.

Icon Dokument

Die Teilnehmer konkretisieren und beschließen einen Arbeitsplan, entscheiden über evtl. Aufgabenteilungen oder notwendige Informationen, Anwendungsbereiche und die angestrebte Struktur der Anwendungsregel und erarbeiten Entwürfe.

Randbedingungen

  • Bei der Erarbeitung soll ein weitreichender Konsens angestrebt werden. Dazu identifizieren die Projektgruppenmitglieder kritische Themen, diskutieren diese und erarbeiten gemeinsame Lösungen.
  • Die Beratungen der Projektgruppen sind nicht öffentlich. Sitzungsberichte und Beratungsunterlagen sind vertraulich und nur für die Mitglieder des jeweiligen Gremiums bestimmt.
Icon einer Sprechblase mit einem Ausrufezeichen

Dokument verabschieden

Die Mitglieder der Projektgruppe verabschieden das Konsultationsdokument mit 2/3- bzw. 50%-Mehrheit /1/.

Icon einer Sprechblase mit einem Ausrufezeichen

Die Mitglieder der Projektgruppe verabschieden das Konsultationsdokument mit 2/3- bzw. 50%-Mehrheit /1/.

Findet sich keine 2/3- bzw. 50%-Mehrheit, erhält die Projektgruppe weitere drei Monate zur Beratung und Konsensfindung. Dabei werden übergeordnete Gremien eingebunden. Findet sich für das Dokument danach noch immer keine 2/3- bzw. 50%-Mehrheit, wird das Dokumentes mit einfacher Mehrheit verabschiedet.

Randbedingungen

  • 2/3- bzw. 50%-Mehrheit: Beschlüsse werden mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Zusätzlich müssen sowohl aus der Gruppe der 
    • Betreiber von (Netz-) Infrastrukturen (ÜNB, VNB, Bahn, MSB) als auch
    • der Nicht-Betreiber 

jeweils mindestens 50 % der abgegebenen Stimmen zustimmen. Hierbei wird der Fachkreis Wissenschaft weder der Gruppe der Betreiber noch der Gruppe der Nicht-Betreiber zugeordnet. /1/

  • Nach der Beratung und Konsensfindung innerhalb der 3-Monatsfrist wird ein Dokument von der Projektgruppe mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen verabschiedet. Es wird kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet. Dabei muss das Dokument sowohl aus der Gruppe der Nicht-Betreiber als auch aus der Gruppe der Betreiber jeweils mindestens eine Stimme erhalten. /1/


Konsultation

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Öffentlichkeit einbinden

Vor Veröffentlichung einer VDE-Anwendungsregel findet eine Konsultation statt.

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Vor Veröffentlichung einer VDE-Anwendungsregel findet eine Konsultation statt.

Die Konsultation steht allen betroffenen Marktakteuren, das heißt natürliche Personen oder Organisationen  wie Unternehmen, juristische Personen, Behörden und Institutionen, offen, läuft transparent ab und gibt Gelegenheit zur frühzeitigen und umfassenden Stellungnahme. 

Randbedingungen

  • Konsultationsfrist beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen. Kürzere Fristen sind in begründeten Einzelfällen, insbesondere bei gesetzlich vorgegebenen Fristen möglich.
  • Alle betroffenen Marktakteure können innerhalb der Konsultationsfrist schriftlich Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge mit einer kurzen Begründung bei der VDE FNN Geschäftsstelle einreichen. 
  • Die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht VDE FNN nach Ablauf der Frist auf seiner Website. 


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Dokument überarbeiten

Nach Ablauf der Konsultationsfrist werden die Stellungnahmen bzw. Änderungsvorschläge zusammengefasst und in der zuständigen Projektgruppe beraten.

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Nach Ablauf der Konsultationsfrist werden die Stellungnahmen bzw. Änderungsvorschläge zusammengefasst und in der zuständigen Projektgruppe beraten.

Randbedingungen

  • Eine individuelle Beantwortung von einzelnen Stellungnahmen findet nicht statt.


Icon Check-Erledigt

Dokument verabschieden

Die Mitglieder der Projektgruppe verabschieden das finale Dokument mit 2/3-50%-Mehrheit.

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Die Mitglieder der Projektgruppe verabschieden das finale Dokument mit 2/3-50%-Mehrheit.

Findet sich keine 2/3-50%-Mehrheit erhält die Projektgruppe weitere drei Monate zur Beratung und Konsensfindung. Dabei werden übergeordnete Gremien eingebunden. Danach wird das Dokument mit einfacher Mehrheit verabschiedet.

Randbedingungen

  • 2/3-50%-Mehrheit: Beschlüsse werden mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Zusätzlich müssen sowohl aus der Gruppe der 
    • Betreiber von (Netz-) Infrastrukturen (ÜNB, VNB, Bahn, MSB) als auch der 
    • Nicht-Betreiber 
  • jeweils mindestens 50 % der abgegebenen Stimmen zustimmen. Hierbei wird der Fachkreis Wissenschaft weder der Gruppe der Betreiber noch der Gruppe der Nicht-Betreiber zugeordnet.
  • Wurde bereits bei der Verabschiedung des Konsultationsdokuments die dreimonatige Beratungszeit in Anspruch genommen, entfällt eine erneute dreimonatige Beratungszeit.
  • Nach der Beratung und Konsensfindung innerhalb der 3-Monatsfrist wird ein Dokument von der Projektgruppe mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen verabschiedet. Es wird kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet. Dabei muss das Dokument sowohl aus der Gruppe der Nicht-Betreiber als auch aus der Gruppe der Betreiber jeweils mindestens eine Stimme erhalten. /1/




Notifizierung

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Notifizierung anstoßen

Das Dokument wird an das BMWE übergeben, das ein Notifizierungsverfahren nach Richtlinie (EU) 2015/1535 anstößt.

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Das Dokument wird an das BMWE übergeben, das ein Notifizierungsverfahren nach Richtlinie (EU) 2015/1535 anstößt.

Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Das Notifizierungsverfahren ist ein Instrument, mit dem sich die EU-Mitgliedstaaten gegenseitig über technische Vorschriften informieren und ggf. in Dialog treten. Damit sollen Handelshemmnisse vorausgesehen und deren Schaffung verhindert werden. 

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Stillhaltefrist abwarten

Ab dem Datum der Notifizierung des Entwurfs findet eine dreimonatige Stillhaltefrist statt.

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Ab dem Datum der Notifizierung des Entwurfs findet eine dreimonatige Stillhaltefrist statt.

Die Stillhaltefrist ermöglich der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten, die VDE -Anwendungsregel zu prüfen, ob diese Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften schaffen kann, und angemessen zu reagieren.

Randbedingungen

  • In dieser Zeit kann der notifizierende Mitgliedstaat die technische Vorschrift nicht annehmen. 
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Reaktion prüfen

BMWE prüft die Reaktionen und informiert VDE FNN.

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BMWE prüft die Reaktionen und informiert VDE FNN.

Icon als Frage-Antwort-Sprechblase

Dialog führen

VDE FNN unterstützt das BMWE bei Nachfragen und Begründungen.

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VDE FNN unterstützt das BMWE bei Nachfragen und Begründungen.

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Dokument annehmen

Sobald die Notifizierung abgeschlossen ist, informiert BMWE VDE FNN.

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Sobald die Notifizierung abgeschlossen ist, informiert BMWE VDE FNN.

Erst dann kann die Unterlage final veröffentlicht werden und in Kraft treten.



Veröffentlichung

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Öffentlichkeit informieren

VDE FNN informiert über die Veröffentlichung der VDE-Anwendungsregel.

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VDE FNN informiert über die Veröffentlichung der VDE-Anwendungsregel.

Das Dokument wird im VDE Verlag veröffentlicht. Auf der VDE FNN Webseite steht eine Übersicht aller gültigen Anwendungsregeln zur Verfügung. Zudem werden Abonnenten über den Newsletter direkt informiert.



Überprüfung

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Öffentlichkeit informieren

Alle fünf Jahre werden VDE-Anwendungsregeln auf Aktualität überprüft.

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Alle fünf Jahre werden VDE-Anwendungsregeln auf Aktualität überprüft.

Der zuständige Lenkungskreis überprüft Aktualität und Praxisrelevanz. 

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Vorgehen beschließen

Der Lenkungskreis beschließt, ob eine Anwendungsregel überarbeitet oder zurückgezogen werden soll.

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Der Lenkungskreis beschließt, ob eine Anwendungsregel überarbeitet oder zurückgezogen werden soll.

Wenn eine Überarbeitung notwendig ist, wird eine Projektgruppe gegründet und wie oben beschrieben verfahren.