2023-05-26_NELEV_Bild
VDE FNN
21.07.2023

Erzeugungsanlagen bis 500 kW schneller ans Netz bringen

Durch den Hochlauf von E-Mobilität, Wärmepumpen und Speicher müssen die Kapazitäten im Stromnetz erweitert werden. Es gilt, Erzeugungsanlagen noch schneller ans Stromnetz anzuschließen. Dafür plant nun das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) anzupassen. Sie hat am 24. Mai dazu einen Entwurf zur Diskussion vorgelegt.

Im Mittelpunkt der Anpassung liegt die vereinfachte Zertifizierung von Erzeugungsanlagen bis 500 kW installierter Leistung. Egal auf welcher Spannungsebene diese Anlagen künftig angeschlossen werden, der Nachweis ihrer elektrischen Eigenschaften soll wie für Anlagen in der Niederspannung erfolgen. Konkret sind für diese Anlagen nur noch Einheitenzertifikate erforderlich. Damit würden sich der Aufwand und die Kosten für die Zertifizierung verringern. Aktuell müssen für die genannten Anlagen umfangreichere Anlagenzertifikate erbracht werden. Diese Anforderung wird erst ungültig, wenn die NELEV-Novelle in Kraft getreten ist. Aktuell wird dies im Herbst erwartet.

Systemstabilität nur mit Nachweis

Der Nachweis der elektrotechnischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen ist für die Systemstabilität essenziell. Um von der vereinfachten Zertifizierung profitieren zu können, dürfen zukünftig Erzeugungsanlagen mit bis zu 500 kW installierter Leistung maximal 270 kW ins Netz einspeisen, sie müssen dann aber über einen übergeordneten Entkupplungsschutz verfügen. Sollten Anlagen die geforderten Eigenschaften nicht erbringen, sind diese vom Netz zu trennen.

Gesetzliche Anpassungen fließen später in Regelsetzung ein 

Die Änderungen der NELEV muss VDE FNN auch in seinem Regelwerk berücksichtigen – der Technische Anschlussregel (TAR) Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) und der VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen in der Niederspannung (VDE-AR-N 4105). Dies wird in der kommenden Novelle der beiden Anwendungsregeln berücksichtigt.

Bis dahin dient die sogenannte Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) des BMWK und der Bundesnetzagentur als Übergangslösung. Sie wurde parallel zum Entwurf der NELEV-Novelle veröffentlicht und definiert die Minimalanforderungen der elektrotechnischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen bis 500 kW. Damit ist die TAV die Voraussetzung, damit die Vorgaben zum Nachweis der technischen Eigenschaften in der NELEV in Kraft treten können.

Ein neuer VDE FNN Hinweis wird betroffene Anwender bei der konkreten Umsetzung der Änderungen von NELEV und TAV unterstützen. Er wird vor dem Inkrafttreten der beiden Verordnungen noch in diesem Jahr veröffentlicht.