Aktuell bearbeiten die rund 900 Netzbetreiber in Deutschland Anträge für den Netzanschluss individuell. Das kann, wie bei vielen der Unternehmen, über ein Webportal erfolgen, aber auch über ein Formular, das Kunden schriftlich einreichen müssen. Es gibt zahlreiche Vorgehen, verschiedene Anforderungen und unterschiedliche Formulierungen. Vor allem aus Sicht der ausführenden Unternehmen kann dies im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Ein effizientes, deutschlandweit einheitliches Vorgehen ist auch für den erfolgreichen Hochlauf von Energie-, Verkehrs- und Wärmewende zielführend. Und der Gesetzgeber hat Vorgaben dafür gemacht, die zeitnah umgesetzt werden müssen:
- Ab 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber ihren Kunden nach Paragraf 6 und Paragraf 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ermöglichen, Netzanschlüsse für Verbrauchsanlagen über ihrer Website zu beantragen.
- Ab 1. Januar 2025 müssen Netzanschlussanträge für Erzeugungsanlagen bis 30 kW installierte Leistung nach Paragraf 8 Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) über ein Webportal digitalisiert und vereinheitlicht sein.
Beschleunigung und Effizienz durch digitalisierte, einheitliche Netzanschlussanträge
Die BNetzA ist beauftragt, die beiden Vorgaben konkret umzusetzen. Dazu hat sie nun die Digitalisierung und Vereinheitlichung von Erneuerbare-Energien-Netzanschlussbegehren initiiert. VDE FNN bereitet zusammen mit dem BDEW und in Abstimmung mit der BNetzA und dem Bundeswirtschaftsministerium eine einheitliche, digitale Lösung für die Anschlussbegehren von Netzanschlüssen für EE-Anlagen unter 30 kW vor. Zusätzlich sollen dabei auch Paragrafen 6 und 19 NAV berücksichtigt werden. Ziel ist ein Leitfaden mit Parameterset, der als Grundlage für eine Umsetzung durch alle Netzbetreiber bis Anfang 2024 dienen soll und die Anforderungen an Vereinheitlichung und Vereinfachung erfüllt.
Dafür sind die normativen und informativen Vorgaben aus den VDE-Anwendungsregeln Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sowie TAR Niederspannung relevant. Bis zum Sommer wird VDE FNN die Anforderungen zusammenstellen. BDEW wird parallel dazu das einheitliche Format, etwa ein Webportal, und die Prozesse ausgestalten. Ziel ist es, dass künftig jeder Netzbetreiber Netzanschlussbegehren digital umsetzt.
Informiert bleiben!
VDE FNN wird regelmäßig über den Stand der Umsetzung informieren – auf Website, in den VDE Social-Media-Kanälen und in Newslettern.