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VDE
06.03.2026 Anwendungsregel

Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)

Für Planung, Errichtung und Betrieb sowie Anschluss von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz hat VDE FNN technische Anforderungen entwickelt. Sie machen die Netze fit für das Klimaschutznetz 2030.

06.03.2026

          

Die Anwendungsregel wurde vollständig überarbeitet und ist nun in dieser Fassung gültig. Die zusammenfassende Bewertung aller Stellungnahmen steht jetzt zur Verfügung. Derzeit befindet sich eine Abschnittsüberarbeitung (VDE-AR-N 4100/A1) der Anwendungsregel in Arbeit. Diese dient der Vereinfachung des Steuerungs- und Messsystemrollout. Informationen zur Veröffentlichung und Konsultationsfrist folgen.

27.09.2024

Der Entwurf der TAR Niederspannung (Novelle 2025) liegt bis 27. November 2024 zur öffentlichen Konsultation vor. 


VDE FNN definiert mit den „Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ (VDE-AR-N 4100) den nationalen Standard für den Netzanschluss von Kundenanlagen in der Niederspannung.

Die TAR Niederspannung gilt für Bezugsanlagen sowie in Verbindung mit Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105), ebenfalls für Erzeugungsanlagen.

Nutzen und Verbesserung

Die TAR Niederspannung bietet ein einheitliches und harmonisiertes Regelwerk für diese Spannungsebene. 

Inhalte

  • Allgemeine Grundsätze des Netzanschlusses
  • Ausgestaltung des Netzanschlusses
  • Ausgestaltung des Hauptstromversorgungssystems
  • Zählerplätze und Zählerschränke
  • Stromkreisverteiler
  • Steuerung und Datenübertragung, Kommunikationseinrichtungen
  • Betrieb der Kundenanlage
  • Auswahl von Schutzmaßnahmen
  • Anforderungen an Anschlussschränke im Freien
  • Vorübergehend angeschlossene Anlagen
Status
Erscheinungsdatum
Sprache
Anfragen TAR Niederspannung
Nicolas Kücks
Anfragen zu Normen

 Neuerungen der gültigen Fassung (VDE-AR-N 4100:2026-04)

  • Netzrückwirkungen
  • Mehrere Netzanschlüsse in einem Gebäude und auf einem Grundstück
  • Halbindirekte Messungen
  • Erfassung von Messwerten im Vorzählerbereich
  • Anmelde- und zustimmungspflichtige Vorgänge beim Netzanschluss
  • Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen  

Die TAR Niederspannung wird durch VDE FNN Hinweise und Infopapiere ergänzt.

Zielgruppen

Die TAR Niederspannung dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

  • Netzbetreiber
  • Errichter/Planer
  • Elektrohandwerk
  • Hersteller

Die TAR Niederspannung ist die Basis für die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung der Netzbetreiber. Der (Verteil-) Netzbetreiber ergänzt die Technischen Anschlussregeln um seine netzspezifischen Anforderungen und veröffentlicht diese dann als TAB Niederspannung auf seiner Website. Die TAB des (Verteil-) Netzbetreibers gelten zusammen mit Paragraf 19 EnWG [2] „Technische Vorschriften“ und sind somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen.


FAQ

Die TAR Niederspannung fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei der Planung, bei der Errichtung, beim Anschluss und beim Betrieb von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Um weitergehende Hilfestellung bei der Nutzung der Anwendungsregeln zu geben, veröffentlichen wir an dieser Stelle einen Teil der uns erreichenden Fragen nach Abschnittsnummern der TAR Niederspannung geordnet als FAQ.

7.3.3.3.2 Kombination von Kuppelschalter für EZA und Trennvorrichtung bei halbindirekter Messung

Darf die Funktion der anlagenseitigen Trennvorrichtung nach Abschnitt 7.3.3.3.2.VDE-AR-N 4100 mit der Funktion des zentralen Kuppelschalters für Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 6.4.2 der VDE-AR-N 4105 in einem Betriebsmittel kombiniert werden (z. B. Leistungsschalter)?

Darf die Funktion der anlagenseitigen Trennvorrichtung nach Abschnitt 7.3.3.3.2.VDE-AR-N 4100 mit der Funktion des zentralen Kuppelschalters für Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 6.4.2 der VDE-AR-N 4105 in einem Betriebsmittel kombiniert werden (z. B. Leistungsschalter)?

Antwort:

Eine Kombination der Funktionen in einem Betriebsmittel ist zulässig.


Als Installationsort für das Betriebsmittel, das beide Funktionen erfüllt, muss der Raum für die anlagenseitige Trennvorrichtung im zentralen Zählerplatz der halbindirekten Messung genutzt werden.

7.3.2.4 Leitungsquerschnitt der Sekundärverdrahtung

Gelten die Leitungsquerschnitte für die Sekundärverdrahtung nach Tabelle 10 Abschnitt 7.3.2.4 auch für die Verdrahtung zwischen Prüfklemme und Zähler?

Gelten die Leitungsquerschnitte für die Sekundärverdrahtung nach Tabelle 10 Abschnitt 7.3.2.4 auch für die Verdrahtung zwischen Prüfklemme und Zähler?

Antwort:

Von der Prüfklemme zum Zähler (Zählerfeldverdrahtung) muss der Leitungsquerschnitt mindestens 1,5 mm² betragen, siehe DIN VDE 0603-2-2 Abschnitt 12.3.2.2. Für den Leitungsquerschnitt zwischen Stromwandler und Prüfklemme zur Sicherstellung der Bebürdung des Wandlers gilt die Tabelle 10 nach Abschnitt 7.3.2.4.  

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