Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festlegen und im Internet veröffentlichen (§ 19 EnWG). Zu diesen technischen Mindestanforderungen zählen auch Unterlagen von VDE FNN. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers und die ergänzenden Hinweise zu den TAB sind der Veröffentlichungspflicht des § 18 EnWG zuzuordnen.
Ziel der Aktivitäten von VDE FNN ist es, die Vielzahl der aktuell gültigen Unterlagen zu reduzieren. Aus diesem Grund werden mit der Inkraftsetzung der als Entwurf veröffentlichten TAR Niederspannung gleichzeitig mehrere Unterlagen außer Kraft gesetzt.
Für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz sind seit April 2019 die folgenden Dokumente gültig:
- TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100): veröffentlicht am 8. März 2019
- Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105): veröffentlicht am 19. Oktober 2018
- FNN Hinweis „Speicher“
Hinzu kommen die ergänzenden technischen Bestimmungen des jeweiligen Netzbetreibers.
Überarbeitung TAR Niederspannung
Derzeit wird die TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) teilweise überarbeitet. In dieser sogenannten Novelle 2023 der TAR Niederspannung (E VDE-AR-N 4100) werden neue Anforderungen für Kundenanlagen zu Erdungsanlagen und Netzrückrückwirkungen definiert. Der Entwurf der Novelle 2023 wurde am 13. Mai 2022 veröffentlicht. Die Novelle 2023 der TAR Niederspannung soll im vierten Quartal 2023 in Kraft treten.
Bisher gültige Unterlagen
Für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz waren bis April 2019 folgende Dokumente gültig: