Die VDE-Anwendungsregeln TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) und Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) enthalten Daten, die bei der Antragsstellung von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen vom Kunden an den Netzbetreiber zu übermitteln sind. Dabei werden alle Phasen von der Planung bis zur Inbetriebsetzung abgedeckt. Bisher gibt es dazu ein unterschiedliches Vorgehen bei den Unternehmen: Bei vielen Netzbetreibern erfolgt die Antragstellung über ein Webportal. Es werden aber auch Formulare genutzt, die Kunden schriftlich einreichen müssen. Um gesetzliche Vorgaben zur digitalen, einheitlichen Antragsstellung von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen umzusetzen, ergänzt VDE FNN seine Anwendungsregeln für die Niederspannung.
Digitalisierung Netzanschlussbegehren
Künftig sind Netzbetreiber verpflichtet, deutschlandweit einheitliche, digitale Abfragen bei der Antragstellung von Netzanschlüssen über ein Webportal umzusetzen. Der Gesetzgeber hat folgende Vorgaben gemacht:
- Ab 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber ihren Kunden nach Paragraf 6 und Paragraf 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ermöglichen, Netzanschlüsse für Verbrauchsanlagen über ihrer Website zu beantragen.
- Ab 1. Januar 2025 müssen Netzanschlussanträge für Erzeugungsanlagen bis 30 kW installierte Leistung nach Paragraf 8 Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) über ein Webportal digitalisiert und vereinheitlicht sein.
Die BNetzA ist beauftragt, die beiden Vorgaben konkret umzusetzen. Dazu hat sie nun die Digitalisierung und Vereinheitlichung von Erneuerbare-Energien-Netzanschlussbegehren initiiert. Zur Umsetzung der Vorgaben hat VDE FNN zusammen mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) folgende Instrumente entwickelt:
- Leitfaden zur Umsetzung der Standardisierungs- und Digitalisierungsanforderungen
- Daten-Set mit den Vorgaben zur Antragstellung
Um gesetzliche Vorgaben zur digitalen, einheitlichen Antragsstellung von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen umzusetzen, ergänzt VDE FNN seine Anwendungsregeln für die Niederspannung durch das Daten-Set. Bei künftigen Überarbeitungen der Anwendungsregeln und aus den Erfahrungen der Praxis können sich Weiterentwicklungen der Instrumente ergeben. Dazu gehören neue Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen und weitere Phasen im Anschlussprozess.
Daten-Set, Version 1.0
Das Daten-Set (Version 1.0) schließt ein:
- Verbrauchsanlagen: Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen
- Erzeugungsanlagen: Speicher sowie PV-Anlagen mit/ohne Speicher bis 30 kW
Das Daten-Set setzt auf den bundesweit gültigen Vorgaben auf. Die aktuelle Version des Daten-Sets spiegelt den Arbeitsstand wider und dient der Information der Fachöffentlichkeit. Wir halten Sie über die weitere Entwicklungsschritte auf dem Laufenden.