Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festlegen und im Internet veröffentlichen (§ 19 EnWG). Zu diesen technischen Mindestanforderungen zählen auch Unterlagen von VDE|FNN. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers und die ergänzenden Hinweise zu den TAB sind der Veröffentlichungspflicht des § 18 EnWG zuzuordnen.
Bisher gültige Unterlagen
Für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz sind aktuell folgende Dokumente gültig:
- Anforderungen an Zählerplätze (VDE-AR-N 4101)
- Anschlussschränke im Freien (VDE-AR-N 4102)
- Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)
- FNN-Hinweis „Speicher“
- BDEW Technische Anschlussbedingungen – TAB 2007, Ausgabe 2011
- VDN-Richtlinie Notstromaggregate
- VDN-Richtlinie Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1
Hierzu kommen die ergänzenden technischen Bestimmungen des jeweiligen Netzbetreibers.
Neues Regelwerk ab 27. April 2019
Ziel der Aktivitäten von VDE|FNN ist es, die Vielzahl der aktuell gültigen Unterlagen zu reduzieren. Aus diesem Grund werden mit der Inkraftsetzung der als Entwurf veröffentlichten TAR Niederspannung gleichzeitig mehrere Unterlagen außer Kraft gesetzt.
Für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz werden ab April 2019 die folgenden Dokumente gültig sein:
- TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100): informative Vorabversion veröffentlicht am 15. Oktober 2018, wird derzeit durch EU-Kommission notifiziert
- Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105): veröffentlicht am 19. Oktober 2018
Hierzu kommen die ergänzenden technischen Bestimmungen des jeweiligen Netzbetreibers.
Die Integration der VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) in die TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) ist bereits in Planung. Damit wird in den verschiedenen Spannungsebenen jeweils nur eine einzige VDE-Anwendungsregel Anforderungen an den Anschluss und den Betrieb von Anlagen an das öffentliche Netz enthalten und ein einheitliches Vorschriftenwerk geschaffen.