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VDE
16.05.2024

Steckerfertige PV-Anlagen (Steckersolargeräte)

Immer mehr Menschen beschäftigen sich privat mit der Energiewende. Denn schon Zuhause fängt sie an. Eine Möglichkeit, sie privat umzusetzen, sind zum Beispiel steckerfertige Photovoltaikanlagen für den Balkon. Eine Lösung, die die Chance bietet, sich am großen Energiesystem zu beteiligen und die eigene Stromrechnung zu reduzieren. Wichtig ist, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. 

Stecker-Solargeräte anschließen und anmelden: Was ist zu beachten?

Steckersolargeräte, auch steckerfertige PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV oder Plug and Play-PV genannt, bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Chance, an der Energiewende teilzunehmen. Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (Solarpaket I) am 16. Mai 2024 gibt es gesetzliche Vorgaben für steckerfertige PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere.

Für den Netzanschluss gelten die Anforderungen aus der TAR "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" (VDE-AR-N 4105). Diese werden derzeit überarbeitet und sollen 2025 veröffentlicht werden.

Die Sicherheitsanforderungen und deren Prüfung werden durch die künftige Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert, die voraussichtlich noch im Jahr 2024 veröffentlicht wird. 

Die aus PV-Modulen und einem Wechselrichter bestehenden Solargeräte können unter folgenden Bedingungen an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen werden.

  • Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlagen ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder festen Anschluss zulässig. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden. Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt.
  • Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere erfolgt beim Verzicht auf eine Einspeisevergütung ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dafür hat der Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme der Anlage einen Monat lang Zeit. Die vormals erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist mit Inkraftreten der oben genannten Gesetzesänderung (Solarpaket I) entfallen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber wird – unabhängig von dem Wunsch nach einer Einspeisevergütung – durch die aktuell gültige Technische Anschlussregel "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" (VDE-AR-N 4105) gefordert. In diesem Punkt ist die VDE-Anwendungsregel in Überarbeitung und wird diesen Widerspruch auflösen. Zu beachten ist jedoch, dass eine Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig ist, wenn eine Vergütung für die ins öffentliche Netz eingespeiste Energie gewünscht wird.
  • Balkon-PV-Anlagen müssen – wie alle anderen großen PV-Anlagen – technisch sicher sein. Sie sollten auch von Laien sicher installiert werden können. Wir empfehlen, nur geprüfte Produkte zu verwenden. Zudem ist es ratsam, vor der Installation die eigene Hausinstallation von einer Fachkraft prüfen zu lassen. 

Im Folgenden sind häufig gestellte Fragen aufbereitet und beantwortet.

Für die Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage besuchen Sie die Website des Marktstammdatenregisters. Zudem werden grundsätzliche Fragen zu Solaranlagen von der Bundesnetzagentur auf ihrer Website beantwortet.
Kontakt
Phillip Miersch
Tel. +49 69 8306974
phillip.miersch@vde.com
Nicolas Kücks
Tel.: +49 69 8306-978
nicolas.kuecks@vde.com


Steckersolargeräte zu Hause richtig anschließen

Das Einstecken einer Mini-PV-Anlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen. Um ein Steckersolargerät anzuschließen, ist weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder ein fester Anschluss der Anlage erforderlich. VDE FNN hat einen Prozess für den elektrischen Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen erarbeitet, der Schritt für Schritt durch die wichtigsten Fragen führt.

Elektrische Anlagen in Gebäuden sind auf eine zentrale Einspeisung der elektrischen Energie ausgelegt und werden ausgehend vom Netzanschluss über entsprechende Sicherungen bis zu den Haushaltssteckdosen verteilt. Die Sicherungen können nur dann ihre Schutzfunktion erfüllen, wenn der aus der steckerfertigen PV-Anlage zurückgespeiste Strom berücksichtigt wird. Die Beurteilung und eventuelle Anpassungen des entsprechenden Stromkreises dürfen nur durch eine Elektrofachkraft vorgenommen werden. Der Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlagen sieht außerdem den Einsatz eines Zweirichtungszählers vor, dessen Einbau ist aber nicht Voraussetzung zur Inbetriebnahme von steckerfertigen Solaranlagen. In diesen Fall muss dieser Zweirichtungszähler nachgerüstet werden, das geschieht automatisch durch den Messstellenbetreiber. Dieser Zähler stellt sicher, dass der eigene Stromverbrauch und die durch die steckerfertige Solaranlage erzeugte Energie separat voneinander und eichrechtskonform beziffert werden können.

Diese Fragen stellen sich vor dem Anschluss eines Steckersolargerätes:


Steckersolargeräte anmelden

In Deutschland müssen grundsätzlich alle steckerfertigen PV-Anlagen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister.


Rechtliche und sicherheitstechnische Fragen

Mit der Entscheidung für die Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage stellen sich weitere Fragen, z. B. zur Sicherheit oder zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

An der Energiewende mit steckerfertigen PV-Anlagen teilnehmen

Steckersolargeräte speisen produzierte Energie in das öffentliche Stromnetz ein, wenn sie nicht im eigenen Haushalt aufgebraucht wird. Sowohl für den Anschluss als auch für die Anmeldung solcher steckerfertigen PV-Anlagen gelten Vorgaben, die für Verbraucher*innen wichtig sind.

Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann weiterhin nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker sind nicht für den sicheren Einsatz von Erzeugungsanlagen geeignet.

Zudem muss auf die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Bundesnetzagentur geachtet werden.

Steckerfertige PV-Anlagen: Was jetzt möglich ist

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VDE
18.07.2024

Steckerfertige PV-Anlagen bieten vielen Menschen die Chance, an der Energiewende teilzunehmen. Für Betreiber von Mini-PV-Anlagen gibt es seit dem 16. Mai 2024 Erleichterungen.

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Produktnorm für Balkonkraftwerke: VDE veröffentlicht zweiten Entwurf

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Robert Poorten / stock.adobe.com
07.05.2024 Pressemitteilung

Der jetzt veröffentlichte neue Entwurf kann erneut kommentiert werden. Bei den Anschlussregeln für Balkonkraftwerke konnte ein Konsens erreicht werden. Die Leistungsbegrenzung liegt jetzt bei 800 VA. Außerdem sind Schutzmaßnahmen für den Anschluss mit einem herkömmlichen Haushaltsstecker vorgesehen.

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Mit der Kraft der Sonne

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VDE
05.07.2023 Publikation

Der VDE hat eine Stellungnahme zum sogenannten Solarpaket I abgegeben, bestehend aus den Positionen von VDE FNN und DKE.

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SteckerSolar

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SteckerSolar: Entwicklung einer Produktnorm für PV-Geräte mit Stecker-Anschluss

| DKE
04.12.2024 Projekt

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